Warmmiete 370 für 39,81m² zuviel oder gerechtfertigt?

6 Antworten

Lohnt es sich evtl. den Vermieter um eine Minderung zu bitten, wenn ich "im Recht" bin?

Ja, aber nicht bitten, die kannst du n. § 560 (4) BGB per Textform angekündigt selbst vornehmen, soweit sich nach der ersten Abrechnung eine Überzahlung ergäbe, also weniger als 720 € Heizkosten berechnet wurden.

Dein VM hat bis dahin schlicht doppelten Verbrauch unterstellt und nach deiner ersten Abrechnung wird die Vorauszahlung 60 €/Mon. entweder gesenkt oder sogar erhöht, weil selbst 720 € Heizkostenschätzung pro Jahr bei dir zu wenig war.

Sind die 60€ Heizkosten wirklich gerechtfertigt oder nicht?

Woher sollen wir wissen, wieviel du heizt? Der Mietpreisspiegel informiert neben eigenen Erhebungen des VM über Heizkosten lediglich mit reinen Erfahrungswerten oder statistischem Mittel: Der eine heizt für Baby, gehbehinderten Senior oder Blumenparadies zu Hause tropisch, der andere kommt nur zum duschen und pennen in seine Bude und heizt mit Frostwächtereinstellung quasi garnicht :-O

0,80 €/qm Heizkosten sind also eine völlig unbedeutende Zahl und geben keinerlei Minderung der veranschlagten 720 EUR her :-O

Noch einmal: Erste Betriebskostenabrechnung abwarten, Heizkosten prüfen, mit Abschlag 720 EUR vergleichen und handeln - für die kalten Betriebskosten und 60 € gilt dasselbe.

Lohnt es sich evtl. den Vermieter um eine Minderung zu bitten, wenn ich "im Recht" bin?

Was ist das denn für eine eher absurde Frage? Heizkosten werden gemäß geltender Heizkostenverordnung anteilig nach Quadratmetern und anteilig nach Verbrauch abgerechnet. Und es ist auch nicht auszuschließen, dass Du folgend bei der Betriebskostenabrechnung nachzahlen musst, wenn Du unverhältnismäßig viel heizt.

Gilt auch für andere Nebenkosten ...... z.B. Wasser/Abwasser

Sind die 2x 60€ denn jeweils pauschalen? Oder werden sie nach verbrauch bzw anfall abgerechnet?

Im zweiten Fall macht es ja Sinn die Vorauszahlung etwas höher anzusetzen und lieber Geld erstattet zu bekommen als eine Nachzahlung zu haben.

Hallo, die zweimal 60 sind Pauschalen, daher ja mein missmut....

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@thymus269205

Wie wird denn Warmwasser erhitzt? Ich könnte mir vorstellen dass die 0,8€ je qm das reine Heizen umfassen. Denn die Warmwasserbereitung lässt sich schlecht nach qm umlegen. Falls die da nicht mit drin ist, sind die 60€ nicht komplett unrealistisch.

Sind es denn 370+60+60?

Denn wenn die NK und Heizung on top kommen wären dann ja die 370 nicht warm, sondern kalt.

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@Amado

Warmwasser wird über die Heizung erzeugt, Gasheizung, Zentralheizung. Nein, kalt sind es 250

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@thymus269205

Ok, wenn die wohnung einigermaßen ok ist würde ich da nicht an ein paar € rum meckern. Der mietspiegel für die gegend sagt sicher auch mehr als 6€ Kaltmiete.

Siehe es als Gesamtpaket, 370 warm. Egal wie es sich aufteilt. Und überlege ob es dir das wert ist. Ohne den Markt dort zu kennen klingt es für mich jetzt aber nicht überzogen.

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Recht hin oder her, wenn er dich daraufhin nicht als Mieter haben will, dann bringt dein Recht auch nichts.

Vielleicht sagst mal was zur geographischen Lage?

Münchner Innenstadt?

Stadt der Fernuniversität Hagen - Am Rande allerdings, naturbetonter Stadtteil, nächster Aldi sowie Bahnhof fußläufig 15min

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@thymus269205

Dazu ist noch zu sagen, dass ich mit dem Vermieter bereits gut bekannt bin - ich wohne nämlich bereits im Haus um das es geht - will aber aufgrund von Lärm seitens des Nachbars über mir hoch ins DG ziehen. Habe eigentlich ein gutes Verhältnis mit dem VM

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Er hat doch 40qm geschrieben, nicht 14.. ;-)

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Er wird sicherlich Vergleichsverbrauche aus der Wohnung haben. Aber, wenn du doch schon da wohnst, dann kennst du doch deinen Verbrauch. Das wär jetzt meine Verhandlungsbasis, bzw. der Ausgangspunkt

Leider wohne ich hier erst seit 3 Monaten, habe noch keine Verbrauchsrechnung bekommen....

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@thymus269205

Gibt es denn Zähler für heizung und Warmwasser nur für deine Wohnung? Dann verstehe ich nicht warum man pauschal abrechnen möchte.

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@Amado

Ja, hier zahlt jeder seinen eigenen Verbrauch. Ich zahl doch nichts für die anderen mit. Schlimm genug, dass das Treppenhauslicht in den Betriebskosten ist und die Idioten hier selbst tagsüber das Licht anmachen müssen. Reine Verschwendung.

Also, ich hab einen Zähler für Strom, für Wasser zwei Uhren und die Thermostate für die Heizung

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@Amado

Ja, in der neuen Wohnung gibt es so einen seperaten Warmwasserzähler.
Der Ex Hausmeister vom Block hier (welcher dem VM gehört) hat mir halt gesagt, der VM sei ziemlich gierig, der Typ hat für den VM alle Buden hier saniert und dann hat der VM sich hinterher um die Bezahlung drücken wollen, weswegen er den Job geschmissen hat. Daher bin ich etwas vorsichtig.
Ich finde 60 Euro pauschal eben viel, 0,8 pro m² in der Gegend hier sagen gute 30€, und ich habe ja Zentralheizung und Gas, die Aufbereitung ist also "eher günstig" im Vgl.

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@Amado

Lieber Amado, vielen Dank für die Hilfe. Ich wusste dass da irgendwas stinkt. Das seltsame ist, für meine jetzige Wohnung (31m²) gab mein VM ebenfalls 250€ Kalt an, jeweils aber 50€ pauschalen für Betriebskosten und Heizung. Die Summe daraus berechneten die aber als 300€ warm, die ich auch seitdem zahle!

Das habe ich schon von Anfang an nicht verstanden.

Ich werde mich in diesem Fall dann darauf berufen, dass er eine Mietminderung anbieten soll, ansonsten würde ich die Wohnung eher nicht nehmen und einfach aus dem Block hier wegziehen....

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@thymus269205

Musst halt schauen was die Alternative ist. Wie gesagt, auch wenn es so nicht zulässig ist, erscheint mir die Warmmiete in Summe jetzt nicht unverschämt. Aber kenne den lokalen Markt natürlich nicht

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@Amado

Habe mich jetzt dazu entschieden, dem VM eine Minderung der Heizpauschale anzubieten. Habe den Verdacht dass der Typ vielleicht gerne mehr Pauschalen nimmt als nötig und das Geld dann verspekuliert oder so... Keine Ahnung.

Jedenfalls werde ich ihn ganz nett fragen, denn ich werde alleine niemals 60€ Heizpauschale verbrauchen, auch nicht im DG.... Und am Ende darf er mir die Kohle sowieso wiedergeben.... Von daher.

Amado, danke für deine tolle Hilfe!

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@thymus269205
denn ich werde alleine niemals 60€ Heizpauschale verbrauchen, auch nicht im DG.... Und am Ende darf er mir die Kohle sowieso wiedergeben...

Genau das wird er auch machen und sich auf nichts anderes einlassen. So sieht es das Gesetz eben vor, § 540 (4) BGB und bis zu deiner ersten Abrechnung darf er einen höheren Verbrauch vermuten und entsprechend vorausbezahlt verlangen :-O

Warum sollte er dir ein Darlehen für Warmwasser- un d Hezkostenmehrverbrauch geben, wenn du entgegen deiner Zusicherung demnaächst ausgiebig mit deinem Freund heiß duschst oder ihr auf dem Boden nur das Radio anhabt?

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@thymus269205
Amado, danke für deine tolle Hilfe!

Schön, wenn man liest, was man hören wollte - nur leider ist das, was man will eben nicht das, was man bekommt, weil es dafür jeder Rechtsgrundlage mangelt.

Du hast

  1. einem Mietvertrag mit Mietzahlung 250 + 60 + 60 zugestimmt und
  2. erst mit erster BK-Abrechnung einen Erstattungsanspruch wg. Überzahlung mit deinen Vorauszahlungen und Anspruch, den Abschlag für die nächste Abrechnungspoeriode zu senken, § 560 Abs. 4 BGB.

Ich würde da lieber auf Mietrechtsexperten vertrauen, bevor du dich mit deinem Vermieter unberechtigterweise anlegst und schwach dastehst, wenn du zurückziehen musst.

Die Mitgliedschaft in einem Miterschutzbund zahlt sich für dich bestimmt aus.

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