Ehefrau verheiratet, aber nicht aus Deutschland abgemeldet - kann gemeinsame Rückkehr abgelegt werden?
Frau aus China lebte in Deutschland für 2013 und 2014. Sie verdiente kein Geld und hatte keine Arbeit. Und beide Jahre wurden gemeinsame Steuererklärungen mit SK III und V (Ehemann und Ehefrau) eingereicht. Dies wurde vom Finanzamt akzeptiert.
Im November 2014 geht Frau zurück nach Shanghai. Jetzt hat sie nicht in Deutschland abgemeldet und ihre Krankenversicherung wird noch von ihrem Mann in Deutschland für 2015 und 2016 bezahlt. Gesetzlich ist sie in Deutschland ansässig, da sie keine Deregistrierung getan hat.
Ehefrau hat kein Problem mit einer gemeinsamen Steuererklärung für 2015. Was 2015 getan werden sollte, um den Nutzen für Ehemann mit deutschem Wohnsitz und deutschem Einkommen zu maximieren. Kann es als gemeinsame Steuererklärung für 2015 eingereicht werden?
3 Antworten
Eine Meldeadresse ist kein Wohnsitz.
Wenn Deine Frau in der Absicht sich zu trennen nach China gereist ist und erst jetzt zurück kommt, dann wäre es eine Trennung und @Petz1900 hat 100 %ig Recht.
Wenn sie aber nach China gefahren ist, um sich eine Auszeit zu nehmen (die Belassung der Anmeldung und die nie geänderte Krankenversicherung sind dafür Indizien), dann wäre die eheliche Gemeinschaft nicht aufgehoben und eine Zusammenveranlagung möglich.
Aber sie hat m. E. einen Wohnsitz in Deutschland.
§ 8 AO
"Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und nutzen wird."
Die Frau hat gemeinsam mit dem Ehemann eine Ehewohnung, die diese Bedingung erfüllt. Sie war auch in der Zeit der Abwesenheit über diese Adresse krankenversichert.
Also wenn es meinen Mandanten wären, wäre es für mich ausreichend, um die Zusammenveranlagung auszufüllen.
Nein, für 2015 darf keine Zusammenveranlagung mehr durchgeführt werden.
Könnten Sie bitte erklären, warum?
Die Frau wollte eine Versöhnung machen und wollte nach Deutschland zurückkehren - es ist also nicht der Fall einer permanenten Trennung!
Und vielen Dank für Ihre prompte erste Antwort!
Sie wurde in der gemeinsamen Wohnung des Mannes im Jahr 2015 registriert. Sie hatte immer die Chance, wieder zu kommen.
Wenn sie nicht zurückkommen wollte, hätte sie ihre deutsche Krankenversicherung eingestellt. Und bekam auch ihre Abmeldung. Beides tat sie nicht. Im Idealfall gab es keine permanente Trennung.
Auch tat sie in dieser Zeit Versöhnung.
Vielen Dank für die Zeit und Antwort.
Ehefrau hat kein Problem mit einer gemeinsamen Steuererklärung für 2015.
Wie unterschreibt sie die Steuererklärung 2015 im Jahr 2016, wenn sie hier nicht mehr wohnt?
Zusamenverankagung setzt aber auch unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten voraus. Die Ehefrau hat sich 2015 ausschließlich in China aufgehalten.