Ehefrau verheiratet, aber nicht aus Deutschland abgemeldet - kann gemeinsame Rückkehr abgelegt werden?

3 Antworten

Eine Meldeadresse ist kein Wohnsitz.

Wenn Deine Frau in der Absicht sich zu trennen nach China gereist ist und erst jetzt zurück kommt, dann wäre es eine Trennung und @Petz1900 hat 100 %ig Recht.

Wenn sie aber nach China gefahren ist, um sich eine Auszeit zu nehmen (die Belassung der Anmeldung und die nie geänderte Krankenversicherung sind dafür Indizien), dann wäre die eheliche Gemeinschaft nicht aufgehoben und eine Zusammenveranlagung möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
RichardSharpe  07.12.2016, 08:43

Zusamenverankagung setzt aber auch unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten voraus. Die Ehefrau hat sich 2015 ausschließlich in China aufgehalten.

0
wfwbinder  07.12.2016, 09:40
@RichardSharpe

Aber sie hat m. E. einen Wohnsitz in Deutschland. 

§ 8 AO

"Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und nutzen wird."

Die Frau hat gemeinsam mit dem Ehemann eine Ehewohnung, die diese Bedingung erfüllt. Sie war auch in der Zeit der Abwesenheit über diese Adresse krankenversichert.

Also wenn es meinen Mandanten wären, wäre es für mich ausreichend, um die Zusammenveranlagung auszufüllen.

1

Nein, für 2015 darf keine Zusammenveranlagung mehr durchgeführt werden.

kg64832 
Fragesteller
 06.12.2016, 17:49

Könnten Sie bitte erklären, warum?
Die Frau wollte eine Versöhnung machen und wollte nach Deutschland zurückkehren - es ist also nicht der Fall einer permanenten Trennung!

Und vielen Dank für Ihre prompte erste Antwort!

0
Petz1900  06.12.2016, 17:54
@kg64832

Sie hat aber keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland in 2015.

0
kg64832 
Fragesteller
 06.12.2016, 18:00
@Petz1900

Sie wurde in der gemeinsamen Wohnung des Mannes im Jahr 2015 registriert. Sie hatte immer die Chance, wieder zu kommen.

Wenn sie nicht zurückkommen wollte, hätte sie ihre deutsche Krankenversicherung eingestellt. Und bekam auch ihre Abmeldung. Beides tat sie nicht. Im Idealfall gab es keine permanente Trennung.

Auch tat sie in dieser Zeit Versöhnung.

Vielen Dank für die Zeit und Antwort.

0

Ehefrau hat kein Problem mit einer gemeinsamen Steuererklärung für 2015.

Wie unterschreibt sie die Steuererklärung 2015 im Jahr 2016, wenn sie hier nicht mehr wohnt?