Bestattungskosten im Trennungsjahr?

1 Antwort

Grds. fallen (nicht nur) die Bestattungskosten als Verbindlichkeit dem Nachlass zu, bei mangelnder Werthaltigkeit den Erben, dann den Angehörigen.

Sofern beim Sozialamt Antrag auf Kostenübernahme gestellt würde, prüft das sehr genau, ob niemand dazu in der Lage ist oder das nur meint :-)

G imager761

prüft das sehr genau, ob niemand dazu in der Lage ist oder das nur meint :-)

so isset ;-)

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