Dürfen Krankenzusatzversicherungen ein Rezept für eine Sehhilfe verlangen?
Ich habe vor neuen Jahren eine Gleitsichtbrille erhalten, von deren Kosten meine private Zusatzkrankenversicherung einen Teil erstattet hat. Vergangene Woche ist die Brille beim Putzen einfach auseinander gebrochen. Da ich vor einigen Monaten beim Augenarzt war und die Werte noch die gleichen waren, habe ich mir und der GKV den Arztbesuch erspart und bin gleich zum Optiker gegangen. Im übrigen hätte ich auch nicht auf einen Termin beim Facharzt warten können; ich trage die Brille ständig. Nun habe ich die neue Brille bekommen und bezahlt und möchte die Erstattung beantragen. Da sehe ich, dass ich eine Verordnung des Augenarztes mit Diagnose gebraucht hätte. Ist das rechtens, wenn man alle zwei Jahre einen Zuschuss bekommen könnte und sich die Werte nicht verändert haben?
6 Antworten

Was für eine Frage ? Wer zahlt schon irgendetwas ohne Absicherung auf Rechtmäßigkeit der vereinbarten Vertragsvereinbarungen !
Das ist Sinn und Zweck von Vertragsvereinbarungen.
Kleingedrucktes lesen, nicht im guten Glauben gleich alles unterzeichnen !


Hallo, das kommt erstmal auf die jeweiligen AVB des Versicherers an und die können verschieden sein. Davon hängt ab, ob es rechtens ist. Daneben ist es durchaus üblich, bei Festsätzen alle zwei Jahre auf ein Rezept zu verzichten.
Im vorliegenden Fall wäre ein Rezept auch sinnlos, da der Arztbesuch gerade erst war.
Ich würde die Rechnung einreichen und die gleichen Erläuterungen beifügen, die Du uns gegeben hast. Ich denke, das wird problemlos erstattet (letzte Erstattung vor 9 Jahren ?).
Viel Glück
Barmer

Hallo, es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Ob man das nachträglich vorlegen kann, müsste dort auch drinstehen.


Das ist so. Übrigens machen das auch die privaten KV so und das Finanzamt auch. Du kannst die Brille als außergewöhnliche Belastung absetzen, allerdings ist die ärztliche Verschreibung erforderlich.

Bei meiner Versicherung brauchte ich nur bei der ersten Brillenverordnung ein Rezept. Alle weiteren neuen Brillen bzw. Reparaturen sind nicht rezeptpflichtig.
Eine neue Brille kann ich alle 3 Jahre abrechnen, Reparaturen immer! Erstattet werden mir allerding nur Fix-Kosten zum Gestell und auch zu den Gläsern.