Rückgabe nach Umtausch von Brillen?

2 Antworten

Da eine Rückgabe/ein Umtausch von Einkäufen im Ladengeschäft gesetzlich nicht vorgeschrieben/vorgesehen ist, Du hierauf NULL Ansprüche hast, ist das eine jeweils freiwillig eingeräumte Option.

Und wenn etwas freiwillig angeboten wird, dann geben die auch die Regeln vor.

Also ja, vermutlich stimmt das so.

Lese das in den AGB vom Händler nach.

Das dürfte sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben.