In BWL hab ich in der Berufsschule gelernt, dass es belegt werden muss, also Quittung, Vertrag oder Bewiesen durch Zeugen. Fragt doch den Anwalt, der an euch tritt, was die für Beweise haben...
Antwort
Antwort
Hallo, es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Ob man das nachträglich vorlegen kann, müsste dort auch drinstehen.
Antwort
Programme kenne ich zwar nicht, aber auf mach bekannte Aktienkursseiten n24 oder so kann man 10 Jahre Kurs eines Unternehmens ansehen
Antwort
Hallo , frage einfach den Arbeitgeber, wie es aussieht, ob die Kündigungfrist vorgezogen werden kann. Je nach Personalsituation kann das sogar gewünscht sein.