In BWL hab ich in der Berufsschule gelernt, dass es belegt werden muss, also Quittung, Vertrag oder Bewiesen durch Zeugen. Fragt doch den Anwalt, der an euch tritt, was die für Beweise haben...

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Hallo, es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Ob man das nachträglich vorlegen kann, müsste dort auch drinstehen.

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Hallo , frage einfach den Arbeitgeber, wie es aussieht, ob die Kündigungfrist vorgezogen werden kann. Je nach Personalsituation kann das sogar gewünscht sein.

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