Ist Augendruckmessung keine Kassenleistung?

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Die Augendruckmessung ist keine Kassenleistung mehr. Die Untersuchung muss aber nur selbst bezahlt werden, wenn der Augendruck normal ist. Ist der Druck so hoch, dass er behandelt werden muss, übernimmt die Kasse die Kosten der Messung und Behandlung.