Das Haus mit Grundbucheinträgen brennt ab, die Versicherung zahlt, ist es möglich das Geld anders zu verwenden, als die Schuldner zu bedienen?

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Thorand:

Ist das Gebäude gegen Feuer versichert, so erstreckt sich die Grundschuld auf den Anspruch gegen den Versicherer (§ 1127 Abs.1 BGB ).

Der Grundschuldgläubiger hat ein Pfandrecht daran, und zwar ohne dass eine Beschlagnahme erforderlich wäre.

Verweigert der Versicherter die (mögliche) Wiederherstellung des Gebäudes, so können die Gläubiger veranlassen, dass gemäß § 1134 Abs.2 BGB ein Verwalter eingesetzt wird, der für die Wiederherstellung zu sorgen hat.

Ist die Wiederherstellung unmöglich, können die Gläubiger die Versicherungsforderung einziehen.

Was meinst Du denn mit Grundbucheinträgen? Grundpfandrechte? Was steht denn in den Kreditverträgen für den Fall der Zerstörung der Baulichkeiten auf der Pfandsache? Mit Sicherheit müssen Entschädigungsleistungen für den Wiederaufbau verwendet werden.Möglicherweise sind sie sogar an die Gläubiger abgetreten.

Es ist in diesem Fall eine Grundschuld von 75.000€ eingetragen. Die Abtretung ohne Zustimmung des Eigentümers ausgeschlossen. In den Kreditverträgen steht nichts für den Fall der Zerstörung. Das Geld hat meine leider verstorbene Mutter meiner Cousine geliehen. Die Bank stand auch schon mit 85.000€ im Grundbuch. Kurz dann Kreditvergabe hat das Gebäude gebrannt. Lange Querelen mit der Versicherung folgten, sie hat aber letztendlich gezahlt. Die Höhe ist mir nicht bekannt. Jetzt erklärte mir meine Cousine, das Grundstück mit Ruine wäre nur für 110.000€ zu veräussern. Da die Bank ja an erster Stelle steht wären für mich und meine Schwester nur max. 25.000€ übrig. Meine Frage ist. hätte das Geld der Versicherung nicht für die Gläubiger verwendet werden müssen?

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@Thorand

So einfach kann es Sich die Cousine allerdings nicht machen. es mag ja sein, dass aus einem Grundstücksverkauf für Euch nur noch 25000 herausspringen. Allerdings ist der Kredit von der Cousine trotzdem zurückzuzahlen. bei Wegfall der Sicherung habt Ihr das Recht auf außerordentliche Kündigung des Kredits und je nach Formulierung des Vertrags auch auf sofortige Zwangsvollstreckung.

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Wenn ein Haus abbrennt, ist die Erstattung der Versicherung zuerst dazu bestimmt, das Haus wieder aufzubauen.

Im Übrigen ist es vom Willen des Hauseigentümers abhängig.

Das mit den Berechnungen ist mir unklar. 

Wenn Eure Mutter verstorben ist geht es entweder nach einem Testament, oder nach der gesetzlichen Erbfolge. Danach würdest Du Dir mit Deiner Schwester das Erbe teilen. Dazu gehört natürlich auch die Darlehensforderung gegenüber der Cousine.

Das ist korrekt. Das Erbe, und somit auch die Darlehensforderung ist auf meine Schwester und mich übergegangen. Was heißt der Satz, es ist vom Willen des Hauseigentümers abhängig? Genau genommen war meine Cousine ja, zumindest nicht alleinige Hauseigentümerin.

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@Thorand

Dein Sachverhalt war nicht sehr eindeutig. Nur das es ein Darlehen an die Cousine gab, dass dies auf dem Haus abgesichert ist/war. Das das Haus abbrannte udn Eure Mutter leider verstorben ist.

Keine Klarheit über den Ablauf. Wenn Eure Mutter noch lkebte, als das Geld von der Versicherung kam, konnte sie bestimmen, was mit dem Geld geschah. Wenn sie nicht mehr lebte, hätten das Du und Deine Schwester bestimmen können, denn Euch gehört das Grundstück.

Was ist denn mit dem Geld nun wirklich passiert? Anscheinend ist ja weder das Darlehen getilgt, noch ein Wiederaufbau gemacht worden.

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@wfwbinder

Als das Haus abgebrannt ist, hat unsere Mutter noch gelebt. Aber die Versicherung hatte noch nicht bezahlt. Das dauert ja manchmal. Mittlerweile hat die Versicherung bezahlt. Meine Schwester und ich sind aber weder über den Zeitpunkt, noch die Höhe der Auszahlung informiert worden. Jetzt ist das Geld wohl anderweitig ausgegeben worden. Meiner laienhaften Meinung nach ist das nicht rechtens.

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@Thorand

Du und deine Schwester sind doch die Erben oder ?

Wie hat denn die Versicherung bezahlt? Vermutlich auf das Konto eurer Mutter.

Wenn ja, seid doch auch ihr, ab dem Todeszeitpunkt der Mutter, und  nur ihr verfügungsberechtigt über das Konto eurer Mutter.

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@Angelsiep

Da meine Cousine Eigentümerin des Hauses/Ruine ist, zwar mit Grundschuld, aber trotzdem erst einmal Eigentümerin, und auch dieFeuerversicherung abgeschlossen hat, hat sie auch mit der Versicherung kommuniziert, und dann auch das Geld von der Versicherung erhalten.
Da wurden wir nicht involviert, weder von der Versicherung, noch von meiner Cousine. Hätte die Versicherung uns kontaktieren müssen?

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@Thorand

Jetzt begreife ich erst. Ich dachte, das Haus hätte eurer Mutter gehört.

Aber nun verstehe ich, das ist das Haus der Cousine. Ich habt nur die Forderung der Mutter an die Cousine geerbt.

Die Bank hat sich bestimmt den Auszahlungsanspruch abtreten lassen. Für das Darlehen der Mutter ist das wohl nicht geschehen.

Da kann man nur raten dass ihr ganz schnell Eure Forderungen an die Cousine stellt.

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