Zahlt der Arbeitgeber Ausgaben für neuen Reisepass der wegen Dienstreise beantragt wurde?

5 Antworten

vermutlich nein. Du kannst nur auf Kulanz hoffen, denn der Reisepass ist auch für Privatzwecke verwendbar.

Ich sehe wie die anderen die Unterschiedsbetrag, der sich aus Kosten für einen Normalantrag und dem Eilverfahren ergibt.

Du wirst das mit deinem Arbeitgeber diskutieren müssen. Er kann wenig dafür, dass du keinen gültigen Reisepass hast. Je nach Argumentation wird der Zuschuss ausfallen.

Ich sehe es so, die Eilgebühr ja, weil er Dich schickt und den Zeitpunkt bestimmt.

Den Pass nicht, wegen des Zusammenhangs mit der privaten Lebensführung.

Hallo,

ich denke schon, denn ein Normalurlauber braucht keinen Reisepass mehr und schon gar nicht im Eilverfahren. Besser wäre natürlich, man hätte das vorher mit dem Arbeitgeber geklärt.

Viel Glück dabei

Barmer

Es soll auch Normalbürger geben, die mal ausserhalb von Schengenländle Urlaub machen.

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obwohl ich ihn ja auch anders privat verwenden könnte?

dies ist die Frage, könnte verwenden , brauchst ihn aber in vielen Ländern gar nicht.

Gemäß §670 BGB kann man das ansonsten als zu erstattende Reisekosten für Dienstreisen auffassen. Das ist beim Reisepass plausibel, wenn man sonst nicht in Länder verreist, wo man den braucht.

Denn es heißt im § 670 BGB :

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Gruß ! K.

Nur die Eilgebühr, ansonsten nichts.