Betriebsrente als Einmalauszahlung auszahlen lassen Unterschrieben und verstorben.?

4 Antworten

Eine etwaige Witwenrente wird nicht bezahlt, da ja die Rente mit einem Kapitalbetrag abgefunden wird. Der Auszahlbetrag fällt in die Erbmasse. Bis zur tatsächlichen Zahlung ist also das Recht auf Zahlung gegenüber dem ehem. Arbeitgeber in der Erbmasse.

 Ein Verstorbener braucht ja keine Krankenversicherung .

Stimmt, aber die Krankenkasse Geld.

Auch auf Gehälter, oder Abfindungen, die erst nach dem Tod ausgezahlt werden, werden KV-Beiträge abgerechnet. Dies geschieht, weil diese Einkünfte Beitragspflichtig sind und nicht, weil der betreffende zukünftig noch krank werden könnte, oder nicht.

Hallo,

welche Regelungen für den Arbeitgeber gelten, kann ich nicht beurteilen.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung sind für den Verstorbenen nur bis zum Todestag Beiträge zu zahlen. Alle Zahlungen an den Verstorbenen für die Zeiten nach dem Todestag sind beitragsfrei.

Wenn die Witwe gegen den Arbeitgeber Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, ist diese beitragspflichtig. Wenn die Einmalzahlung als Ersatz für eine Hinterbliuebenenrente gilt, wird diese ab Auszahlung auf 120 Monate (=10 Jahre) fiktiv aufgeteilt. Von diesem monatlichen Wert sind dann Beiträge zu zahlen. Die Beiträge entfallen, wenn der monatliche (fiktive) Wert (inkl. anderer rentenähnlicher Einnahmen oder Einkünften aus Selbständigkeit) 148,75 Euro (2017) nicht übersteigt.

Gruß

RHW

Eine interessante Frage. Da die KV-Beiträge aber auch auf
Einmalzahlungen aus der bAV nicht auf einmal, sondern über 10 Jahre
verteilt gezahlt werden müssen, solange der Empfänger lebt, dürften hier
erstmal gar keine Beiträge fällig werden.

Meines Erachtens hängt alles davon ab, wer aufgrund welchen Anspruchs jetzt das Geld bekommt.
Wenn die Versorgungsordnung für diesen Fall eine Hinterbliebenenleistung
vorsieht (dafür sprechen die 60%), zahlt der Hinterbliebene dann die
Beiträge 10 Jahre lang.

Wenn keine Hinterbliebenenrente vorgesehen war und der Rentenfall für den Empfänger noch nicht eingetreten war, gibts möglicherweise gar nichts.

Wenn trotzdem die volle Summe ausgezahlt wird, fällt sie in die Erbmasse und bleibt aber für den Erben beitragsfrei.

Was sagt denn die Krankenkasse ? Ich bin gespannt.

Viel Glück

Barmer

eBATy 
Fragesteller
 08.11.2017, 19:05

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort. Es gibt eine Ehefrau und der Verstorbene hatte ein paar Monate Rente bezogen und die Dokumente für die Betriebsrente unterschrieben.

Eine schriftliche Bestätigung liegt ebenfalls vor.

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eBATy 
Fragesteller
 08.11.2017, 19:09

Achja, was ich vergessen habe zu erwähnen. Die Bestätigung über Betrag XY zum Januar 2018 liegt ebenfalls vor und das es wortlos überwiesen wird abzüglich steuern (natürlich ohne KV)

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barmer  08.11.2017, 19:47
@eBATy

Langsam kommt Licht ins Dunkel. Die Betriebsrente kommt direkt vom Arbeitgeber (ohne Versicherung, Pensionskasse o.ä.) und wurde jetzt als Einmalzahlung wie Gehalt versteuert ? Dann wäre vielleicht KV abzuziehen, aber nur 1x bis zur Beitragsbemessungsgrenze, nicht auf den vollen Betrag.

Ich würde erstmal die Füße still halten und versuchen, anhand der Unterlagen herauszubekommen, ob überhaupt Anspruch auf die volle Summe besteht, wenn der Mitarbeiter vor Rentenbeginn/Auszahlung stirbt. Oder wurde die Auszahlung nur aus steuerlichen Gründen nach 2018 verschoben ?

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eBATy 
Fragesteller
 09.11.2017, 20:37
@barmer

Hi Barmer,

Die Einmalzahlung der Betriebsrente wurde vom Arbeitgeber in den Januar verschoben.

Und ja, Das Geld kommt rein vom ehem. Arbeitgeber.

(kommt glaube ich darauf an wann man in Rente geht, dann bekommt man es erst im darauffolgenden jahr? )

Ob es nun aus Steuerlichen Gründen oä. verschoben wurde kann ich nicht sagen.

Er hatte schon Rente bezogen (3-4Monate), allerdings OHNE Betriebsrente, da diese ja als Einmalzahlung im Januar 2018 ausbezahlt werden soll und ist dann nach ca. 3-4 Monaten verstorben.

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