Müßte ich zu einem Midijob, etwas über 451,01 Euro, noch weiterhin einen Krankenkassenbeitrag für die Einkünfte aus einer Betriebsrente bezahlen?

3 Antworten

Auch ohne zusätzliches Einkommen mußt du für die Betriebsrente Krankenkassenbeiträge bezahlen, sogar den vollen Beitragssatz ca. 15 %.

Hallo,

nach § 226 Absatz 1 SGB V sind aus dem Midijob und der Betriebsrente (=Versorgungsbezug) in voller Höhe Beiträge zu zahlen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__226.html

Die Obergrenze für die Beitragspflicht wäre für beides zusammen die Beitragsbemessungsgrenze von 4125 Euro monatlich.

Gruß

RHW

ja !

Der Beitrag zur GKV richtet sich nach dem Einkommen: mehr mehr verdient, zahlt mehr. Bei Pflichtversicherten sind zwar manche Einkommen außen vor, aber Rente und Arbeitseinkommen sind immer dabei.

Viel Glück

Barmer