Als Werksstudent privat über Eltern versichert sein?

4 Antworten

Hallo,

wenn eine private Krankenversicherung besteht, zahlt der Vater die Beiträge hierfür.

Wenn der Vater Beamter/Soldat/Richter etc. ist, besteht ein Beihilfeanspruch. Dieser Anspruch kann je nach Beihilfestelle von verschiedenen Faktoren abhängig sein (z.b. Kindergeldbezug, Einkommenshöhe). Bei Wegfall der Beihilfe (80%) wird sich der jetzige Beitrag (20%) mindestens verfünffachen (100%). Dies gilt meistens auch ab dem 25. Geburtstag.

Bei Beginn des Studiums wurde eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 8 SGB V beantragt. Dies gilt während des gesamten Studiums. Nach dem Studium ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gruß

RHW

was hat das mit der Frage zu tun `?

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Hallo, privat familienversichert gibt es nicht, jeder zahlt einen eigenen Beitrag, auch wenn den zzt der Vater übernimmt. Die PKV hat auch nichts mit den Einkommensgrenzen der gesetzlichen Familienversicherung zu tun.

Nun zum Thema: ein Werkstudent zahlt nur Steuern und Rentenversicherung, aber keine GKV . Man kann also privat versichert bleiben. Die Grenze von 850 EUR spielt dabei auch keine Rolle.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet

Die einzig richtige Antwort - dafür gibt es auch einen DH.

Gruß A.

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Ich bin Vollzeitstudent unter 25 Jahren, gehe momentan keiner Arbeit nach und bin zur Zeit über meinen Vater privat mitversichert, zahle also selbst nichts.

Private Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch...rate ich jetzt mal.

Meines Erachtens wäre ich dementsprechend Werksstudent/studentischer Mitarbeiter.

So sieht das aus.

Weiterhin erhalte ich monatlich 625€ netto aus Kapitalerträgen (Zinsen), sprich jährlich 7500€.

Nach Abzug des Sparerpauschbetrags?

Könnt ihr mir nun sagen, ob ich auch nach Arbeitsbeginn weiterhin berechtigt bin, über meinen Vater privat versichert zu bleiben und welche monatlichen Kosten mich dann erwarten?

Als Student an einer deutschen Hochschule mit Einkommen jenseits von 450,- € p.M. wärst du versicherungspflichtig in der KVdS. Du kannst einen Befreiungsantrag stellen, binnen 3 Monaten. Dieser bleibt aber gültig bis zur Exma.

Genau können wir es nicht sagen, weil Informationen deinerseits fehlen.

nein, denn er ist sicherlich von der Versicherungspflicht der Studenten befreit, sonst wäre er nicht mehr privat versichert. Und dann kann er unbegrenzt verdienen (solange er hauptamtlich studiert).

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Entscheidend ist nur weniger als 20 Stunden die Woche arbeiten und der Studentenstatus. Damit du in die studentischen krankenversicherungstarife kommst.

Sobald Du über 450,- Verdienst musst du eigene Beiträge zahlen. Vermutlich macht Dein Papa für Dich schon in der PKV wegen der Kapitaleinkünfte.