Betriebsgegenstand gebraucht verkaufen - Umsatzsteuer abführen? bei Kauf USt-befreit

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Wenn es ein Anlagegut ist (Maschine, Auto usw.) und Du hast es als Kleinunternehmer gekauft und wurdest innerhalb von 5 Jahren Regelbesteuerer, hast Du einen Fehler gemacht, wenn Du nicht noch die anteilige Vorsteuer geltend gemacht hast.  § 15 a, Abs. 1 UStG.

Beim Verkauf ist es die Lieferung eines Gegenstandes udn damit natürlich ein steuerbarer Umsatz und wenn es keine spezielle Befreiung gibt (z. B. Ausfuhr), natürlich umsatzsteuerpflichtig. Also beim Verkauf Steuer berechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Pfingstenno1  24.05.2015, 17:06

"hast Du einen Fehler gemacht, wenn Du nicht noch die anteilige Vorsteuer geltend gemacht hast.  § 15 a, Abs. 1 UStG."

Kann man aber noch heilen. Hier ist mal ein schönes Beispiel dafür, dass kein Steuerberater teurer ist als 1 Steuerberater.

Walter, den Job kannste annehmen, da ist für euch beide was drin.

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wfwbinder  24.05.2015, 18:41
@Pfingstenno1

:-) Guten Tag Enno und frohes Fest. Schön dich zu sehen.


Genau, Du hast Recht wie immer (bezüglich, dass es zu heilen ist).

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samuel1234 
Fragesteller
 25.05.2015, 15:17

Danke! Dann weiß ich beim Verkauf Bescheid!

Wegen dem anteiligen Vorsteuer-Abzug:

Ich glaube da ist es noch nicht zu spät.

Gekauft habe ich 2012, Abschreibung über 5 Jahre. 2014 Wechsel zu Umsatzsteuer und die Umsatzsteuererklärung für 2014 mache ich grade.

Anteilig bedeutet dann anteilig an der Abschreibungsdauer? Wie berechnet sich das dann? Eigentlich schreibe ich ja auch über 6 Jahre ab, da ich im ersten Jahr nicht 1/5 abschreiben konnte, weil Mitten im Jahr gekauft wurde.

Verstehe ich es richtig, dass ich nachträglich nur die anteilige Vorsteuer für Anlagegüter abziehen kann, die ich auch 2014 noch abschreibe? Also GWGs aus 2012/13 gehen nicht?

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wfwbinder  25.05.2015, 16:12
@samuel1234

Nein, in § 15 a ist der Zeitraum von 5 Jahren fest genannt. Also Abzug für Dich 3/5 2012/13 nicht, 2014-2016 ja. Also in 2014 3/5 der Vorsteuer abziehen. GWG geht auch.

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wfwbinder  25.05.2015, 16:19
@wfwbinder

 § 15 a, Abs. 1: 

Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden

Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile, bei Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden tritt an die Stelle des Zeitraums von fünf Jahren ein Zeitraum von zehn Jahren.

(2) Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen. Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das Wirtschaftsgut verwendet wird.

Also gilt es auch für Vorräte, die am 31. 12. 2013 vorhanden waren.

GWG sind eine Abschreibungsvorschrift. Aber es ändert nichts daran, dass es ein Anlagegut ist. Also 5 Jahre.

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