Bestattungskosten für nicht biologischen vater?

6 Antworten

Das hättet ihr zu seinen Lebzeiten ändern lassen müssen.

Er steht als Vater drin, hat die Vaterschaft anerkannt, ergo bist du Erbe und auch für die Beerdigung zuständig.

Für deinen Biologischen Vater bist du nicht zuständig und auch kein Erbe, es sei denn er adoptiert dich jetzt noch nachträglich.

Wenn Du Erbe von ihm geworden bist, dann musst Du auch die Bestattungskosten übernehmen. Denn diese Kosten muss der Erbe tragen. Ob er biologisch mit Dir verwandt ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Wenn er kein Geld hat, oder nur Schulden, dann kannst Du die Erbschaft ausschlagen. Dafür gibt es aber eine Frist. Wenn Du die Erbschaft ausgeschlagen hast, musst Du nicht für die Bestattungskosten aufkommen.

Falsch, für die Bestattungskosten muß man auch aufkommen wenn man das Erbe ausgeschlagen hat und der Verstorbene nichts hinterlassen hat.
Vor den Beerdigungskosten kann man nicht weglaufen.

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Dieses Aussage ist FALSCH, aber sowas von!

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@Alarm67

Das eine ist die Frage, wer die Bestattung veranlassen muss. Und das sind im Zweifel die Angehörigen. Und das andere ist die Frage, wer für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufkommt. Und das ist der Erbe. Wenn man als Angehöriger die Erbschaft ausschlägt, muss man eventuell die Bestattung durchführen, aber man muss sie nicht zahlen.

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@AndiRat

wenn es keine anderen Erben als den Staat gibt weil alle das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen haben, dann sind die leiblichen Kinder in der Pflicht die Kosten zu übernehmen auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben.

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Fakt ist: Deine Mutter hat "ihn" als Vater eintragen lassen und das wurde von der Person angenommen, nur das zählt, und lässt sich nicht mehr revidieren, er ist in Deiner Geburtsurkunde eingetragen und gilt als "Dein Vater"

dementsprechend ist das Gesetz klar formuliert und im § 31 BestattG heisst es :

§ 31 BestattG – Bestattungspflichtige

(1) Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. Für die Reihenfolge der Verpflichteten gilt § 21 Abs. 3 entsprechend.

(2) Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, so hat die zuständige Behörde diese anzuordnen oder auf Kosten der Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen, wenn die Verstorbenen nicht einem anatomischen Institut zugeführt werden.

Wenn Sie nicht zahlen und verklagt werden, erhöhen sich die Kosten, die Sie zu tragen hätten um die Anwalts- und Prozesskosten (wenn Sie zur Zahlung verurteilt werden).

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173672,32

Das stimmt schon. Das betrifft die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. Wer die Kosten zu tragen hat, das ist aber eine andere Frage. Die Kosten hat grundsätzlich der Erbe zu tragen. Und wenn von da nichts zu holen ist, kommen nachrangig die Angehörigen in Betracht, sofern sie Unterhaltspflichtig sind. Das ist bei (adoptierten) Kindern nicht der Fall, sofern sie weniger als 100.000 Euro pro Jahr verdienen.

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@AndiRat

ja da Hast Du recht...wenn es nach dem Gesetz geht...wir leben zwar in einem Rechtsstaat, aber es gibt auch einiges, was man Ehrenrührig nennt... sprich habe die Kosten für meinen Stiefvater übernommen...der hatte keine Kinder..nur Pflegekinder...wieauchimmer...ich hatte die Kosten gerne übernommen, lasse das Grab sogar seit vielen Jahren pflegen von der Friedhofsgärtnerei... sogar den Grabstein habe ich beschriften lassen...ich bin nunmal so erzogen worden...mir ist klar, das ich eine seltene Ausnahme bin...ich bin nunmal so... ich hatte damals versprochen, das ich mich um alles kümmere, und für mich gilt das auch über den Tot hinaus...

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Er ist als mein leiblicher Vater eingetragen, jedoch weiß ich das er nicht in Wirklichkeit mein biologischer Vater ist

letzteres ist irrelevant - juristisch betrachtet gilt diese Person als Dein Vater und damit unterliegst Du (erst einmal) der Bestattungspflicht

Ob sich diese im Hinblick auf Deinen Werdegang ( Kontaaktverweigerung? Unterhaltsverweigerung usw. ) abwenden lässt, wäre bei Bedarf juristisch zu klären.

wenn er als dein Vater in der Geburtsurkunde steht, dann mußt du für die Beerdigungskosten aufkommen.

Aber mann kann das was auf der Geburtsurkunde steht doch nachträglich ändern, da er nicht mein echter Vater ist kann ich es doch anpassen lassen und notfalls meinen biologischen vater eintragen lassen oder nicht?

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@Alemorge

Nein das kann man nicht
Deine Mutter hatte ihn damals als Vater angegeben und er hat es angenommen, somit ist es Amtlich und kann nicht geändert werden.

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@Schubert610

Natürlich geht das, das wurde auch so bei meiner Schwester früher gemacht.

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@Alemorge

Das wird dann wohl teurer werden als die Beerdigung kostet! 😜😁😎

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