Bestatterwechsel?

2 Antworten

Ich habe einen Kollegen in der Friedhofsverwaltung bei uns und versuche einmal, mit diesem Hintergrund zu antworten.

Zunächst einmal ist die Wahl des Bestatters etwas vollkommen privatrechtliches. Du bist nach dem Bestattungsgesetz deines Bundeslandes als nächste Angehörige zwar verpflichtet, die Beisetzung durchführen zu lassen, aber frei in der Wahl, wie. Dabei musst du allerdings, wie du auch schon erwähnt hast, Bestattungsfristen einhalten. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Fraglich wäre, inwieweit das bei eurem Ordnungsamt überhaupt als solche verfolgt werden würde, da du ja erst vorgestern die Nachricht erhalten hast. Die Behörde hat hier Ermessen, aus meiner Sicht wäre bei einer geringfügigen Überschreitung (Abwägung der Gesamtumstände) eine solche Ordnungswidrigkeit gar nicht zu verfolgen.

Allerdings würde die Ordnungsbehörde im Zweifelsfall im Rahmen einer Ersatzvornahme die Bestattung selbst durchführen lassen, wenn die Bestattungspflichtigen ihrer Pflicht nicht nachkommen, und sich anschließend das Geld von ihnen zurückholen (ordnungsbehördliche Beststtattung). Das wäre der Extremfall und natürlich um einiges teurer.

Um die Kosten besser zu verstehen, lohnt sich auch ein Blick in die Friedhofsgebührensatzung der Kommune. Beisetzungen sind leider nicht günstig, auch bei Urnen nicht. Die Kosten umfassen das Nutzungsrecht an der (anonymen Urnen-) Grabstätte, die Beisetzung (Erdaushub) und ggfls. Nutzungen von Leichenkammer, Trauerhallen, Ausstellen von Bescheinigungen etc. Da kann man schon einmal mit 1.500 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die eigentliche Einäscherung im Krematorium (300 - 600 Euro) und dann lässt sich natürlich auch noch der Bestatter bezahlen mit Überführungen, Aufbahrung, Formalitäten, Urne etc. Sowie hier auch das Krankenhaus, was Geld möchte.

Ich denke, 3.000 Euro kann hier schon hinkommen. Solche kosten könntest du u. U. in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Was den Bestatterwechsel angeht: einfach den neuen fragen, ob er das macht. Aber: der bisherige wird dir auch etwas in Rechnung stellen, denn Verwaltungsarbeit ist bereits angefallen und auch Leistungen wurden bereits erbracht. Ob du dann unterm Strich noch sparst, müsstest du dann abwägen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zuerst mal mein Beileid

Die günstigere Variante ist in den Niederlanden eine Feuerbestattung und sich dann die Urne aushändigen zu lassen , dort ist es erlaubt die Urne in Empfang zu nehmen im Gegenteil zu Deutschland

In Holland ist es legal, die Urne überhändigt zu bekommen. Falls Sie die Urne mit nach Hause nehmen wollen – oder auch nicht – bietet sich auch eine Seebestattung auf dem Boot an oder das Verstreuen der Asche in den Niederlanden auf eigene Faust.

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Urne mit nach Hause nehmen über die Niederlande - Grachtenfahrt Amsterdam

Und zur Beantwortung Deiner Frage , Du kannst wechseln

Ist man an den ortsansässigen Bestatter gebunden? Nein, Sie haben die freie Wahl und können das Bestattungsinstitut wählen, das Ihnen zusagt. Kann der Bestatter nach der Abholung nochmals gewechselt werden? Ja, es besteht die Möglichkeit den Bestatter auch nach der Abholung des Verstorbenen nochmals zu wechseln.

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