Bestatterwechsel?
Hallo, ich habe folgende Frage;
Folgendes ist geschehen. Ich habe vor zwei Tagen einen Brief vom Ordnungsamt persönlich überreicht bekommen, mit der Mitteilung, dass mein leiblicher Vater verstorben ist. Ich hatte 20 Jahre keinen Kontakt zu ihm, trotzdem ging es mir natürlich nahe. Das Problem war gewesen, dass er bereits am 4.1. verstorben ist und ich somit schnellstmöglich als nächste Angehörige der bestattungspflicht nachkommen muss und ihn aus dem hier im Ort ansässigen Krankenhaus rausholen musste, da dies pro Tag 45 Euro kosten veranschlagt. Nun ist es so, dass ich innerhalb von nicht mal einem Tag, naja, einen halben Tag, ich habe es am Donnerstag mittag erfahren, musste es auch erst mal sacken lassen und mich um die Formalitäten kümmern, wie was und so weiter, und hatte dann nur den Freitagvormittag im Prinzip Zeit, mich für ein Bestattungsinstitut zu entscheiden, da das Krankenhaus bzw. die Pathologie am Freitag nur bis 14 Uhr geöffnet hatte. Das heißt, ich hatte eigentlich gar keine richtige Auswahl, um mich mit den Preisen auseinanderzusetzen. Nun ist es so, dass ich mich für ein Bestattungsinstitut entschieden habe. Die haben ihn bereits auch aus dem Krankenhaus. Ich habe nach dem Beratungsgespräch jetzt drei Kostenvoranschläge geben lassen und empfinde die als sehr, sehr teuer. Beispielsweise eine anonyme Bestattung, Einäscherung und Verstreuen seiner Asche ohne Angehörige kostet knapp 3000 Euro. Das teuerste Angebot, was ich mir habe geben lassen, ist, dass er in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne namentliche Erwähnung beigesetzt wird, aber wo Angehörige mit dabei sein können, für 4100 Euro. Ich hatte keine Möglichkeit, weiter Preise zu vergleichen bzw. mich intensiv mit Angeboten zu beschäftigen. Und meine Frage ist jetzt, da ich die Frist zur Einäscherung einhalten muss, die ist in zehn Tage, müsste morgen also passieren, ob ich einen Bestatterwechsel vornehmen kann. Ich habe nur die Überführung vom Krankenhaus zum Bestatter in Auftrag gegeben und die Einäscherung. Wäre es denn möglich, dass ich den Bestatter wechseln kann nach der Einäscherung? Die eigentlichen Leistungen, wie er bestattet werden soll, habe ich noch nicht unterschrieben.
2 Antworten
Ich habe einen Kollegen in der Friedhofsverwaltung bei uns und versuche einmal, mit diesem Hintergrund zu antworten.
Zunächst einmal ist die Wahl des Bestatters etwas vollkommen privatrechtliches. Du bist nach dem Bestattungsgesetz deines Bundeslandes als nächste Angehörige zwar verpflichtet, die Beisetzung durchführen zu lassen, aber frei in der Wahl, wie. Dabei musst du allerdings, wie du auch schon erwähnt hast, Bestattungsfristen einhalten. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Fraglich wäre, inwieweit das bei eurem Ordnungsamt überhaupt als solche verfolgt werden würde, da du ja erst vorgestern die Nachricht erhalten hast. Die Behörde hat hier Ermessen, aus meiner Sicht wäre bei einer geringfügigen Überschreitung (Abwägung der Gesamtumstände) eine solche Ordnungswidrigkeit gar nicht zu verfolgen.
Allerdings würde die Ordnungsbehörde im Zweifelsfall im Rahmen einer Ersatzvornahme die Bestattung selbst durchführen lassen, wenn die Bestattungspflichtigen ihrer Pflicht nicht nachkommen, und sich anschließend das Geld von ihnen zurückholen (ordnungsbehördliche Beststtattung). Das wäre der Extremfall und natürlich um einiges teurer.
Um die Kosten besser zu verstehen, lohnt sich auch ein Blick in die Friedhofsgebührensatzung der Kommune. Beisetzungen sind leider nicht günstig, auch bei Urnen nicht. Die Kosten umfassen das Nutzungsrecht an der (anonymen Urnen-) Grabstätte, die Beisetzung (Erdaushub) und ggfls. Nutzungen von Leichenkammer, Trauerhallen, Ausstellen von Bescheinigungen etc. Da kann man schon einmal mit 1.500 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die eigentliche Einäscherung im Krematorium (300 - 600 Euro) und dann lässt sich natürlich auch noch der Bestatter bezahlen mit Überführungen, Aufbahrung, Formalitäten, Urne etc. Sowie hier auch das Krankenhaus, was Geld möchte.
Ich denke, 3.000 Euro kann hier schon hinkommen. Solche kosten könntest du u. U. in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Was den Bestatterwechsel angeht: einfach den neuen fragen, ob er das macht. Aber: der bisherige wird dir auch etwas in Rechnung stellen, denn Verwaltungsarbeit ist bereits angefallen und auch Leistungen wurden bereits erbracht. Ob du dann unterm Strich noch sparst, müsstest du dann abwägen.
Zuerst mal mein Beileid
Die günstigere Variante ist in den Niederlanden eine Feuerbestattung und sich dann die Urne aushändigen zu lassen , dort ist es erlaubt die Urne in Empfang zu nehmen im Gegenteil zu Deutschland
In Holland ist es legal, die Urne überhändigt zu bekommen. Falls Sie die Urne mit nach Hause nehmen wollen – oder auch nicht – bietet sich auch eine Seebestattung auf dem Boot an oder das Verstreuen der Asche in den Niederlanden auf eigene Faust.
Und zur Beantwortung Deiner Frage , Du kannst wechseln
Ist man an den ortsansässigen Bestatter gebunden? Nein, Sie haben die freie Wahl und können das Bestattungsinstitut wählen, das Ihnen zusagt. Kann der Bestatter nach der Abholung nochmals gewechselt werden? Ja, es besteht die Möglichkeit den Bestatter auch nach der Abholung des Verstorbenen nochmals zu wechseln.

