Es wird sich ja nicht um eine riesige Simme handeln. So viel bekommst du ja nicht. Wenn Fragen auftauchen ist es erklärbar. Vielleicht hast du auch noch die Quittungen vom Einkauf.

Andersherum kannst du mit deinem Geld machen was du willst, Hauptsache du wirst nicht mittelos.

Selbst wenn du dir für eine Anschaffung von jemanden Geld geborgt hast und es monatlich zurückzahlst, also ein Privatkredit bekommen hast, kannst du von deiner Regelleistung deine Raten abzahlen. Das ist deine Entscheidung was du mit deinem Geld machst.

Es gibt halt dafür keine extra Leistung.

Probleme gibt es immer dann, wenn es Ungereimtheiten gibt und der Verdacht eines Leistungsbetruges besteht.

Sind ja Steuergelder die da verwendet werden. Also schauen sie auch schon Mal genauer hin.

...zur Antwort
Nun wollte ich das studieren,dass ich in einem Heim arbeiten kann.

Sicher, dass du das Abi schon letzes Jahr geschafft hast? Oder doch eher in ein paar Jahren?

Ich finde deine Frage unglaubwürdig, weil wenn du Abi gemacht hast, hattest du auch Berufswahl und Studienberatung. Und wenn du danach immer noch nicht weißt, dass du von “Sozialpädagogen, Soziale Arbeit, Pädagogen u.a.“ redest und zudem noch so realitätsfern bist, dann stimmt irgendwas in deinen Angaben nicht.

Trotzdem bekommst du eine Antwort:

Es sind normale Jobs, mit normalen Arbeitszeiten. Ausnahme sind Dorfeltern in SOS Kinderdörfern. Die leben mit eigener Familie und Heimkindern zusammen.

Alle anderen haben verschiedene Schichten, aber auch nicht 24/7/365.

Sollte ich mit meiner Skepsis falsch liegen, entschuldige ich mich direkt. Aber in der Regel sollte man mit Abi schon wenigstens die Berufe benennen können.

...zur Antwort
PS: Würde mich zu meinem Vater ummelden lassen (Wohnt in einer anderen Stadt) und natürlich auch wirklich dorthin ziehen.

Da du deiner Mutter gegenüber nicht unterhalsverpflichtet bist, kannst du auch Millionen verdienen. Es wird nur dein Teil abgezogen. Den Mietanteil und Nebenkosten, die auf dich entfallen, gibst du deiner Mutter. Wie normal auch, wo Kinder ihren eigenen Verdienst haben und ihren Anteil finanziell beitragen.

Denn es bleibt zu bedenken, je nach Größe der Wohnung deiner Mutter, kann es sein, dass diese dann für eine Person zu groß und teuer ist, wenn sie für zwei gemäß der JC Grenzen bemessen ist. Dann kann es passieren, dass sie in eine kleinere Wohnung umziehen muss, wenn sie über den 31.08.2020 hinaus im Bezug bleibt und die Selbstständigkeit ganz aufgibt. Wenn sie die Selbstständigkeit weiterführt oder wieder aufnimmt wird sie ja auch wieder verdienen. Für Selbständige gelten momentan andere Bedingungen und somit ist gerade auch völlig egal, wie groß und teuer die Wohnung ist.

In kurz: Du bleibst bei deiner Mutter, dein Verdienst wird nur bei dir angerechnet und du bist aus dem Bezug raus. Die Miete usw. wird durch 2 geteilt. Du zahlst deinen Teil vom Verdienst, deine Mutter bekommt es vom JC. Und auch das Kindergeld.

Bei deinem Vater wirst du dich auch an den Kosten beteiligen müssen. Nur: so bleibt alles beim Alten. Sonst muss noch Kindergeld und der Unterhalt vom Vater umgeändert werden.

Also kein Stress...mach dein Ding und bleib wo du bist ;-).

...zur Antwort

Wenn du WAS nicht weitermachen möchtest?

Alg II beziehen oder deinen Job/Selbständigkeit?

...zur Antwort

Kannst du deine Verlobte nicht mit in deine RSV aufnehmen lassen?

Meine Gedanke ist, dass ihr verlobt seid, einen Haushalt teilt und sie nun dazu gehört.

Im Prinzip nur eine Erweiterung der RSV.

...zur Antwort

Zum Verständnis: das Jobcenter hat mit dem Kindergeld nichts zu tun. Das ist die Familienkasse.

Und trotzdem hättest du dem JC umgehend mitteilen müssen, dass du die Schule abgebrochen hast.

Was ist zu tun?....Das muss zurückgezahlt werden. Da geht kein Weg dran vorbei.

...zur Antwort

Der Unterhalt bemisst sich anhand des Einkommens und dem Alter des Kindes. Vom Einkommen des Vaters (in diesem Fall), werden Werbungskosten und gegebenenfalls andere anrechenbare Kosten abgezogen.

Eine explizite Aufteilung nach Miete etc. gibt es nicht.

Der Betrag nach den o.g. Kriterien, der in der Unterhaltstabelle steht ist vom Vater zu zahlen. Da ist alles drin. Siehe Düsseldorfer Tabelle.

https://www.familienhandbuch.de/aktuelles/neue/40528/index.php

Wenn der Vater nun die Handykosten übernimmt, kann er diese durchaus vom Unterhalt abziehen. Denn anders würden die Kosten von deiner Tochter selbst vom Unterhalt bezahlt.

...zur Antwort

https://www.ausbildungspark.com/einstellungstest/finanzamt/

https://finanzverwaltung-mein-job.hessen.de/videos/duales-studium-der-hessischen-finanzverwaltung

https://finanzamt-karriere.com/finanzamt-einstellungstest/

Viel Glück

...zur Antwort

Das Problem liegt beim Zoll, die Schwarzarbeit aufdecken und beim Finanzamt, weil es Steuerhinterziehung ist!

Du und der Chef kriegen einen dran. Warum? Es ist strafbar! Deswegen mussten Firmen schon schließen, weil sie dann die Steuern und Sozielversicherungsbeiträge nicht nachzahlen konnten.

Wo ist das Problem, eine Arbeit gemäß der gesetzlichen Bestimmungen auszuführen und sich an diesem System ordnungsgemäß zu beteiligen?

Lerne lieber für deine Prüfung. Dann kannst du genug verdienen und brauchst dich nicht mit so einem Unsinn beschäftigen.

...zur Antwort

Wow, was für eine Geschichte! Ich würde mir entweder einen Fachmann holen, der sich das mal ansieht und/oder mich an den Mieterschutzbund wenden. Vielleicht das auch zuerst....den Mieterschutzbund.

VG

...zur Antwort

Aktien gehören zum verwertbaren Vermögen. Ausgesetzt heißt, dass in den ersten 6 Monaten das Vermögen nicht angetastet werden muss. Diese “grobe“ Prüfung bezieht sich quasi darauf, ob das Vermögen so hoch ist, dass gar kein Anspruch besteht (über 60.000€ für den Antragsteller, jede weitere Person 30.000€). Z.B. wenn deine Kosten der Unterkunft 3000€ für ein Penthouse betragen, dann verlangt man keinen Umzug oder Verkauf, sondern diese werden so übernommen. Wenn der Antrag zwischen dem 01.03. und 30.06. gestellt wurde.

Schau hier aus den FAQ der Arbeitsagentur:

Muss ich erst meine Ersparnisse aufbrauchen, bevor ich Grundsicherung bekomme?

Sie müssen Ihr Vermögen in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezuges nicht aufbrauchen, wenn Ihr Bewilligungszeitraum zwischen dem 1. März 2020 bis einschließlich 30. Juni 2020 beginnt.

Das gilt aber nur, wenn Sie kein erhebliches verwertbares Vermögen besitzen. Verwertbares Vermögen sind Bargeld und sonstige liquide Mittel, zum Beispiel Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien oder Lebensversicherungen.

Besitzt das erste Mitglied der Bedarfsgemeinschaft verwertbares Vermögen in Höhe von über 60.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Für jedes weitere Mitglied gilt eine Höchstgrenze von 30.000 Euro.

Selbstgenutztes Wohneigentum ist in der Regel nicht sofort verwertbar. Es wird daher nicht als erhebliches Vermögen gewertet.

Auch Vermögen, das der Altersvorsorge dient (insbesondere Kapitallebensversicherungen und Kapitalrentenversicherungen), ist kein erhebliches Vermögen. Das gilt unabhängig von seinem Wert.

...zur Antwort

Das mag alles sein, dass du diese "Kosten", die du da so locker und frei aufführst gedeckt haben möchtest. Aber es kommt ja auch darauf an, was deinen Eltern möglich ist zu zahlen (...oder von wem du das Taschengeld halt bekommst). Wenn mehr nicht geht, dann ist das so.

Eins ist klar - Kippen gehören in DEINE Rechnung definitiv (noch) nicht rein! (in Deutschland ist Rauchen übrigens auch erst ab 18 Jahre erlaubt ;-) um an den Kommentar von Privatier59 anzuknüpfen.)

Sicher, dass du dein Pausenbrot nicht auch von zu Hause mitnehmen kannst? Es wird ja sicher eingekauft.

Und wenn man mehr nicht hat, dann muss Kino in einem Monat mal ausfallen; oder Klamotten; oder Schuhe; oder was auch immer. Wenn du später arbeitest hast du auch nur Betrag X zur Verfügung und wirst dir nicht jeden Monat alles gleich leisten können.

Mit 17 Jahre kann man aber durchaus auch schon einer kleinen Tätigkeit nachgehen und sein Taschengeld aufbessern. Z.B. den Betrag für die Kippen verdienen? ;-)

...zur Antwort

Ich würde das nicht machen. Die Schäden können teilweise ganz schön in den Geldbeutel gehen. Wichtig ist halt einfach eine Mitgliedschaft im https://www.vbhg.de/.

Schaden melden und den Rest erledigt der Verband mit der RAG.

In deinem Fall mit 10% Abzug halt.

Das muss man einem Käufer, der damit noch keine Berührung hatte einfach gut erklären. Die Banken kennen das alles.

Ein Verzicht im Grundbuch ist "tödlich" für jede Finanzierung.

...zur Antwort

Ja, darfst du, wenn deine Mutter dem zustimmt, weil sie das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" hat.

Sowohl deine Mutter und auch deine Schwester, zu der du ziehen möchtest, müssen dem Jobcenter dann umgehend eine Mitteilung machen, dass du nicht mehr im Haushalt der Mama wohnst bzw. dass du im Haushalt deiner Schwester wohnst.

Veränderungsmitteilung!

...zur Antwort

Eine Arbeitslosmeldung (Alg I - Agentur für Arbeit) setzt voraus, dass du erwerbsfähig bist und dich dem Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.

Das Gleiche gilt für Alg II (Hartz IV - Jobcenter). Hier musst du mindestens 3 Std. täglich erwerbsfähig sein. Ansonsten hast du bei beiden Stellen keinen Anspruch.

Im ersten Moment würde ich sagen, dass du familienversichert bist, weil du bei deinen Eltern wohnst und noch keine abgeschlossene Ausbildung hast (U25). Aber dazu bin ich im Krankenversicherungsrecht nicht so genau bewandert. DAS kann hier bestimmt jemand anderes beantworten.

Hat die Krankenkasse dich dazu angeschrieben? Wenn nicht, dann würde ich dort erst mal nachfragen, wie sich das verhält.

Sollte es so sein, bleibt nur der Gang zum Amt für Soziales um Sozialgeld zu beantragen. Das wird dann so lange gewährt, bis du wieder auf den Beinen bist. (Und das ist auch nix Schlimmes!) ;-) Halt nur eine andere Stelle der Grundsicherung für vorrübergehende und dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen.

Alles Gute!

...zur Antwort

Dementsprechend wären es, wenn es bei euch eine 7-Tage -Woche sein sollte - 28 Tage. Somit musst du für eine Woche 7 Tage Urlaub nehmen.

Oder, wenn es so geregelt ist, dass du nur an ungeraden Tagen arbeitest, immer die ungeraden Tage frei nehmen....denke ich jetzt mal laut (?). Weil die geraden Tage gehören ja nicht zu deinen Arbeitstagen.

Sieht das jemand anders?

...zur Antwort

Du brauchst einen entsprechenden Nachweis.

Z.B. einen Arbeitgeber, der dich einstellt. Jetzt musst du noch nachweisen, dass du dort ohne PKW nicht hinkommst, weil kein ÖPNV dort hinfährt, hält oder sonst was (die Jobcenter prüfen übrigens bei Antragstellung, ob es anderweitige Möglichkeiten den AG zu erreichen gibt.).

Sollst du in der ambulanten Pflege einsteigen, brauchst du auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der sich verpflichtet dich mit FS einzustellen.

UND es muss eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle sein! Mit MiniJob wird das nichts.

Und wenn du kein Kunde beim JC bist, dann sowieso nicht. Wenn du nämllich deine Ausbildung abgeschlossen hast, hast du Arbeitslosengeld I-Anspruch bei der Agentur für Arbeit erworben.

Und wenn Alg I gezahlt wird, ist das Jobcenter raus.

Und auch hier ganz wichtig: Alg I ist vorrangig zu beantragen. Das kann man sich nicht aussuchen!

...zur Antwort

Wurde seinerzeit auf dem Konto eine Kontopfändung eingetragen?

Da gehe ich jetzt mal von aus, anders ließe sich das nicht erklären. Dann ist es schwierig. Um diese Probleme zu vermeiden solltest du ein anderes Konto (in Absprache mit deinem Insolvenzverwalter!) eröffnen und dieses hier kündigen.

Der Insolvenzverwalter kann dein Konto aber auch freigeben und du hast wieder Zugriff auf dein Geld. Er veranlasst die Freigabe bei der Bank und gibt deinen Geldeingang aus dem Insolvenzbeschlag frei. Und dann aber trotzdem zügig einen Kontowechsel vornehmen.

Du schreibst das Insolvenzverfahren läuft. Eine Insolvenz besteht ja aus zwei Teilen: Als Erstes das Verfahren, welches nach der Klärung des Vermögens und der Forderungen der Gläubiger abgeschlossen wird und der zweite Teil die Wohlverhaltensphase.

Bist du jetzt in der Wohlverhaltensphase?

Und wichtig ist, dass du NICHTS machst, ohne es mit dem InsoVerwalter abzusprechen!!! Und alles was du mit dem besprichst, mit Datum und Uhrzeit notieren, wenn es keinen Schriftwechsel gibt, damit du keine Probleme bekommst, wenn es um die RSB geht. Am besten ist immer, wenn man alles schriftlich hat.

Eine neue Pfändung kann das nicht sein? Also etwas, was NACH der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu entstanden ist?

...zur Antwort