Baugenehmigung nach 25 Jahren ungültig?
Kann eine Baugenehmigung nach 25 Jahren nach Kaufvertrag einfach verfallen? Im Kaufvetrag (von 1997, Verkäufer Gemeinde) wurde weder eine Baufrist noch sonstiges vereinbart. Nun wurde 2021 ein Bauantrag erneut vom Landratsamt genehmigt. Leider gibt es bei uns im Dorf Neider die jetzt gegen die Baugenehmigung Einspruch eingelegt haben und mglw. auch vor Gericht gegen den Baugrund vorgehen werden. Muss ich mir Sorgen machen, dass der Baugrund auf einmal kein Baugrund mehr ist?
4 Antworten
Die Anordnung, dass ein Grundstück Bauland ist erfolgt durch Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Die Rechtsmittelfristen gegen diese Satzungen sind mit Sicherheit längst abgelaufen. Da ändert sich nichts mehr.
Baugenehmigungen sind von Nachbarn anfechtbar, aber nur dann, wenn nachbarschützende Vorschriften mißachtet wurden. Da Nachbarn in den seltensten Fällen eine solche Baugenehmigung ebenfalls zugestellt bekommen, kann selbst nach Jahren dagegen Rechtsbehelf eingelegt werden.
Sofern das geschieht sollte man sich unbedingt fachlich beraten lassen, am besten durch einen Architekten und einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Als Bauherr hat man nämlich das Risiko, dass man ein Haus dann abändern oder gar abreißen muss, wenn das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für rechtswidrig hält.
Solche Fälle sind zwar extrem selten, aber sie kommen vor.
Hoffentlich ist die nicht nur per einfachem Brief zugestellt worden. Da könnte der Nachbar noch tricksen und einfach den Zugang leugnen. Wenn die Zustellung per Einschreiben oder gar per Postzustellurkunde erfolgt ist, wäre das dann nicht mehr möglich und die Rechtsmittelfrist wäre dann schon lange abgelaufen.
Also von einem Nachbar weiß ich es, da er mir es per Email geschickt hat.
Das erstaunt mich etwas. Normalerweise verschicken Behörden Bescheide niemals per Mail, aus Gründen des Datenschutzes.
Ne, der eine Nachbar hat mir ein Foto des Bescheides, welcher per Post kam, per Email weitergeleitet.
OK, das war ein Mißverständnis. Aber dann gilt: Die Mail gut aufbewahren für den Fall, dass der Nachbar doch noch auf dumme Gedanken kommt.
Werde ich auf jeden Fall machen, zeitgleich habe ich mir den Bescheid nochmals angeschaut. Dort steht auch drauf „Gegen Zustellungsnachweis“ dürfte soviel wie per Rückschein heißen. Da sind wir auf der sicheren Seite.
Wenn ich es richtig verstehe, gibt es für ein derzeit unbebautes Grundstück eine Baugenehmigung, die vor 25 Jahren einem Grundstückseigentümer erteilt wurde, der dann aber nie gebaut hat? Diese ist in der Zwischenzeit verfallen, weil Baugenehmigungen in der Regel nach 3 Jahren erlöschen, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Dazu müsste man aber in der jeweiligen LBO die genaue Frist nachschauen, da das Ländersache ist.
Ja da haben Sie Recht. Aber es geht auch um den Baugrund und ob dieser nach mehreren Jahren einfach kein Baugrund mehr sein kann. Ich habe eine Baugenehmigung von 2021, die auch vom Landratsamt genehmigt wurde.
Auf kommunaler Ebene können Flächennutzungspläne durchaus geändert werden. Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs geht es in der Regel aber in die andere Richtung, nämlich dass landwirtschaftlich genutzte Fläche in Bauland umgewandelt wird. Und eine bereits erteilte Baugenehmigung kann nur aus schwerwiegenden Gründen widerrufen werden, und nicht, weil Nachbarn neidisch sind.
Baugrund ist Baugrund, außer der Flächennutzungsplan wurde geändert, was aber kaum zu erwarten ist.
Aber Du hast uns keine Infomationen gegeben, ob es eine Lückenbebauung ist, ob es Misch-, oder Wohngebiet ist, für was Ihr eine Baugenehmigung beantragt habt.
Wenn es Baugrund ist aber dort nur Wohnhäuser stehen, ihr aber ein Haus mit anhängendem Lager bauen wollt, ist natürlich ein Einspruch möglich.
Vielen Dank für die sehr kompetente Antwort.
Es handelt sich um einen Ortsteil mit Landwirtschaft, Wohnhäusern und auch Lagerflächen. Unser Vorhaben ist ein reines Wohnhaus mit 4 Parteien und soll zwischen zwei bestehende Wohnhäuser gebaut werden (Lückenbebauung). 1997 wurden nur 2 Parteien geplant.
Aber der Satz Baugrund ist Baugrund beruhigt mich sehr.
Lückenbebauung ist klar.
Probleme kann es nur geben, wenn Baufluchten und Traufhöhen nicht eingehalten werden.
Der Hinweis Ort mit Landwirtschaft usw. ist ein wichtiger Hinweis. Ich komme auch vom Dorf und da läuft auch viel über den Begriff "bettet sich in das Gesamtbild ein."
Ich denke aber Ihr braucht Euch keine Sorgen zu machen. Vermutlich sind die Nachbarn nur neidisch.
Da wir ja bereits eine Baugenehmigung haben, gehe ich davon aus, dass sämtliche Bauvorschriften von Gemeinde und Landratsamt geprüft wurden?
Und ja, unser Bauvorhaben better sich definitiv in das Gesamtbild des Ortsteils ein.
Vielen Dank für die Hilfe. Ihr letzter Satz trifft es auf den Punkt.
Das mit:
dass sämtliche Bauvorschriften von Gemeinde und Landratsamt geprüft wurden?
stimmt schon, aber es gibt Sonderfälle.
Wer in eine Straße mit Schwarzwälder Bauernhäuser einen Beton-Glas-Bau errichtet, mag Baufluchten, Traufhöhen usw einhalten, aber das Bild würde nachhaltig gestört. Auf dem Dorf gibt es eben häufig Dinge, wo der entscheidende Mensch im Gemeindeamt eventuell der Schulfreund vom Bauherrn ist udn es "durchwinkt."
Das verstehe ich, wird bei uns aber nicht der Fall sein, wir bauen ein „ganz normales“ 4 Parteienhaus ohne Schnickschnack.
Meiner Kenntnis nach gilt eine Baugenehmigung maximal für 3 Jahre. Sie kann zwar ggf. verlängert werden - dafür muss man aber einen entsprechenden Antrag stellen.
Das stimmt. Ich habe im Titel und im ersten Satz einen inhaltlichen Fehler. Baugenehmigung sollte bitte durch Baugrundstück ersetzt werden. Dass die Baugenehmigung verfällt, da haben Sie vollkommen Recht. Deswegen wurde 2021 eine neue beantragt und genehmigt.
Ich weiß, dass die Nachbarn eine Angrenzerbenachrichtigung im Baugenehmigungsverfahren bekommen haben, wobei die Fristen aber auch abgelaufen sind.