stillgelegter Schacht an einer Wohnung in einem MFH? (Expertenmeinung)?
In unserer Wohnung (Eigentum in einem MFH) ist eine Wandecke in der Küche die ziemlich stört und lt Grundrissplan als nichts anderes wie ein Luftschacht aussieht. Es geht hierbei um einen Altbau. Der Schornstein ist stillgelegt, dh der Schacht müsste leer sein. Auch sollten dort keine Installationskabel etc verlaufen. Ist es technisch möglich den Schacht abzureissen und die Decke und den Boden zu zu machen, wenn dieser nicht genutzt wird? Bevor ich die Hausverwaltung frage und vermutlich "keine Ahnung" als Antworte erhalte wollte ich Eure Expertenmeinung dazu...
Schonmal gemacht? Wenn ja, was beachten?
3 Antworten
Technisch ist es möglich einen ungenutzten Schornstein abzureißen. Aber das muss dann auch oberhalb Deines Geschosses gemacht werden bis auf Dachboden und durch das Dach hinaus. Das Dach muss auch wieder verschlossen werden. Unterhalb ist egal. Weil würdest Du den jetzt nur auf Deinem Geschoss abreißen, würde oberhalb ja alles in der Luft hängen.
Macht normalerweise niemand, weil es richtig viel Arbeit und Dreck macht.
Da das eine baurechtliche Frage ist, vermute ich, dass Du damit hier in diesem Forum nicht wirklich gut aufgehoben bist.
Als Miteigentümer würde ich allerdings vermutlich sparsam gucken bei diesem Ansinnen.
Ja - aber dafür bist Du in einem Forum für FINANZfragen IMHO falsch, such Dir besser ein Baurechtsforum - oder frage gleich bei einem Bauingenieur oder Architekten nach: einen davon wirst Du eh brauchen für den Antrag. Wie gesagt, ICH würde einem solchen Eingriff in die Bausubstanz eher nicht zustimmen, da müsstest Du schon SEHR gute Argumente haben.
Nein. Ein Abriss wird nicht möglich sein. Wie du siehst ist es auch ein Teil der Wand, ich gehe von einer Tragenden Wand aus. Diese sollte man nicht beachädigen.
Ja richtig, falls es eine tragende Wand sein sollte, würde ich hier natürlich nach baurechtlichen Vorschriften einen Träger einziehen. Mir geht es tatsächlich darum ob es machbar ist, wenn auch aufwendig.
Tragende Wände sind Gemeinschaftseigentum, kein Sondereigentum, wenn du da ran willst,brauchst du nicht nur einen Statiker, sondern das Einverständniss der WEG
Danke für den Hinweis. Gut das ich gefragt habe :D
Ohne Baurecht und Miteigentümer einzubeziehen wird es natürlich nicht funktionieren. Mir geht es hierbei nur um die technische Möglichkeit.