Ausgaben in der Steuererklärung wie genau behandeln?
Hallo
Ich bin gerade dabei meine EST-Erklärung zu machen und habe folgende Frage:
- Bei den Einkünften würde ich einfach das Netto davon berechnen und bei den Ausgaben geht das ja eben nicht da ich Auslandsausgaben habe, manchmal steuerbar manchmal nicht (Freelancer, Käufe von Privatpersonen etc.)
- Muss ich die UVA die ich für das letzte Quartal gemacht habe auch irgendwie beachten?
Beispiel:
Einnahmen Brutto: 12k -> Netto 10k
Ausgaben Brutto: 3k -> Netto eben nicht 2.5k da ich nicht überall VSt gezahlt habe
Einfach die geltend gemachte VSt die ich in der UVA angeben habe abziehen oder?
(Komme aus Österreich)
2 Antworten
Unterscheide zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer.
Alle Ausgaaben sind zu erfassen. Wenn bei einer Ausgabe Vorsteuer enthalten ist, erfasst Du den Nettobetrag bei den Kosten, sagen wir Telefonkosten. Die enthaltene Vorsteuer im Ausgabenposten Vorsteuer.
Bei Einnahmen ebenso, die Nettoeinnahmen und die Umsatzsteuer, die auch einkommensteuerlich eine Einnahme ist.
Die geleistete Zahllast an das Finanzamt, oder eine Umsatzsteeurerstattung sind Ausgaben, bzw. Einnahmen.
Ich bin zwar nicht aus Österreich, aber so sehr unterscheidet sich das nicht. Du sprichst von der Einkommensteuererklärung - aber was danach kommt, hat mit Umsatzsteuer zu tun - das müsstest Du zunächst mal sauber unterscheiden.
In D müsstest Du eine Anlage EÜR ausfüllen, darin dann die Erlöse netto, die vereinnahmte Umsatzsteuer gesondert, die Betriebsausgaben in diversen Feldern auch netto und die bezahlte Vorsteuer und die an das Finanzamt gezahlte/vom FA erstattete Umsatzsteuer auch gesondert (verkürzt dargestellt). Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung sind die Umsatzsteuerbeträge gewinnwirksam nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Das gibt es bei uns leider nicht mit der Angabe der Steuern, außer man ist z.B. Kleinunternehmer
Vielleicht gibt es kein Formular wie in D due Anlage EÜR, die Einnahme-Überschuss-Rechnung funktioniert aber genauso wie bei uns:
https://www.finanz.at/business/einnahmenueberschussrechnung/
Ja, das stimmt.
Ich frage mich ob ich bei der EST-Erklärung auch auf VSt oder USt achten muss (Drittlandsausgaben usw.). Ich kann ja kaum von allen meinen Ausgaben einfach 20% abziehen wegen den oben genannten Beispielen, denke ich