Thesaurierende Fonds/ETF in der Steuererklärung - Kap-Inv?
Hallo ich habe eine Frage bzgl. thesaurierenden ETF. Ich bin bei einem ausländischen Broker und frage mich nun, ob ich die ausschüttungsgleichen Beträge der Fonds in Zeile 4 der Anlage Kap-InV (Ausschüttungen i.S.v. § 2 Nr. 11 InVStG) eintragen muss?
In § 2 Nr. 11 InvStG heißt es Ausschüttungen sind die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag
In Zeile 4 kommen auch die Erträge von ausländsichen Fonds oder?
1 Antwort
Ich habe selbst keine Fonds und keinen ausländischen Broker, eben um mir Fragen wie diese bezüglich der Besteuerung zu ersparen ...
Versuch es mal mit diesen Links, dort gibt es umfangreiche Erklärungen den neuen Regeln:
https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
https://www.brokervergleich.de/wissen/steuererklaerung/
Viel Glück! Ich habe lediglich begonnen zu lesen und freue mich mal wieder, dass ich nur Einzelaktien bei einem inländischen Broker besitze, obwohl ETFs natürlich grundsätzlich keine schlechte Wahl sind ;-)