Hauptberuflich Angestellt und nebenberuflich Selbständig: Bis zu Wie viel darf man in der Selbständigkeit dazu verdienen?

1 Antwort

Was der Kollege da erzählt hat, ist nicht richtig.

Der wichtigsteIndikator ist erstmal die wöchentliche Arbeitszeit. Solange die in der Hauptbeschäftigung bei über 20 Stunden liegt ist alle in Ordnung.

Wenn es um die Einkünfte geht, zählt der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit, also Umsatz (Einnahmen) abzüglich Wareneinkauf und abzüglich Kosten. Das ist zu vergleichen mit dem Bruttoeinkommen aus der Angestelltentätigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, vielen Dank erstmal für die Antwort. Also Hauptberuflich hat er 40 - 42 Stunden die Woche, in der Selbständigkeit kommt er gerade mal auf 12 - 16 Stunden die Woche, jedoch wenn er gerade einen Auftrag hat.

Bedeutet das wenn er ein Brutto aus der Angestelltentätigkeit in Höhe von z.B. 3500 hat, das er Umsatz (Einnahmen) abzüglich Wareneinkauf und abzüglich Kosten bis zu 3500 € Rohgewinn in Rechnung stellen kann?

Er meinte er hat eine Rechnung zu schreiben von ca. 1600 rohgewinn. hat aber in diesem Monat schon eine Rechnung bezahlt bekommen von ca. 240 rohgewinn.

Also ist alles okay und er kann die Rechnung so abgeben oder?

Fazit: Er darf mit seinem Rohgewinn bis zu einen Betrag in Höhe von seinem Brutto aus der Angestelltentätigkeit verdienen? Sehe ich das jetzt richtig?

Vielen Dank für die Hilfe

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@GWATT
Fazit: Er darf mit seinem Rohgewinn bis zu einen Betrag in Höhe von seinem Brutto aus der Angestelltentätigkeit verdienen? Sehe ich das jetzt richtig?

Falsch, er darf pro Jahr einen Gewinn (nicht nur Rohgewinn), von 12 * Monatsbrutto machen, ohne in Gefahr zu kommen extra KV-Beitrag zu zahlen.

Also bei 3.500,- mtl. passiert bis zu einem Gewinn von 42.000,- überhaupt nichts.

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Okay. Nur was ist mit " nicht nur Rohgewinn gemeint" ? Heißt das Umsatz also samt Steuer und ohne Abzug?

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@GWATT

Na wenn ich schreibe "nicht nur Rohgewinn", dann meine ich den Gewinn und den habe ich schon ich meiner Antwort definiert:

der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit, also Umsatz (Einnahmen) abzüglich Wareneinkauf und abzüglich Kosten. 

Nochmals zur Klarstellung:

Umsatz (Einnahmen)

minus Wareneinkauf

= Rohgewinn

minus Kosten

= Gewinn

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