Honorarkraft wie anmelden/Steuern/ KK?
Hallo,
meine Situation ist ein wenig kompliziert. Ich habe angeboten bekommen, für einen Kindergarten als Fachkraft für inklusive Pädagogik zu arbeiten. Mit Honorarvertrag. Von der Bezahlung her läuft das so, dass das Landratsamt (Sozialamt) insg. 880€/Monat für meine Tätigkeit an den Träger (Kirche) bezahlt. Dieser "schiebt" mir das Geld ohne Abzüge weiter und ich muss es dann versteuern, bzw. Krankenkasse, RV, PV etc. zahlen. Nur wie ich das machen muss und wo und überhaupt: keine Ahnung! Und ich würde gerne wissen, wie hoch die Beiträge dann wären. Gebe ich es in einen Gehalts-Rechner ein will man immer mein Bruttoarbeitsentgeld wissen und am Ende kommt eine höhere Summe dabei raus wegen des Arbeitgeberanteils.
Um das ganze noch ein wenig komplizierter zu machen hat mein (selbständiger) Mann nun von unserem größten Kunden angeboten bekommen, sich anstellen zu lassen. Da er in den letzten Jahren selbst und ständig ;-) gearbeitet hat und auch wenn er gesundheitlich echt angeschlagen war arbeiten gegangen ist, denken wir aktuell darüber nach, ob wir das annehmen sollen. Bis jetzt bin ich bei ihm in der Gleitzone angestellt. Welche Steuerklasse würde denn dann wer bekommen? Wenn wir von einem Verdienst brutto von ihm von ca. 7000€ ausgehen und ich eben mit meinen 880€ die ja irgendwie weder brutto noch netto sind. Oder lasse ich die einfach unter den Tisch fallen? Damit würde ich mich strafbar machen?!
Ohweh, so aufgeschrieben liest es sich noch viel komplizierter als es sich anhört wenn man darüber spricht. Vielleicht kann jemand Licht in mein Dunkel bringen? Vielen Dank, Diana
4 Antworten
Wo ist das Problem?
1. Dein Ehemann lässt sich anstellen und bekommt Steuerklasse III, denn er ist der einzige von Euch, von dem ELSTAM-Daten abgerufen werden.
2. Du hast Einkünfte aus selbständiger Arbeit, denn Deine Ausbildung ist wohl akademisch (Pädagogik). Betriebseinnahmen 880,- monatlich.
3. Von diesen Betriebseinnahmen ziehst Du Deine Betriebsausgaben ab. Fahrtkosten, Telefon, Internet udnwas sonst so anfällt. (Das müsstest Du aus der Selbständigkeit Deines Ehemannes kennen.
4. In der einkommensteuererklärung fließt es zusammen. Im Prinzip wie bisher. Bisher Du anlage N, Dein Ehemann Anlage "G", oder "S". Nun Du Anlage "S" udn er die Anlage "N".
5. Mit einem Gewinn zwischen 600,- und 800,- (mal so geschätzt) musst Du Dich allerdings selbst krankenversichern.
Liebe @Brigi123, bei diesen Verträgen ist das eben nicht vorgesehen. Die Träger, wie hier die Kirche, wollen keinen Anstellungsvertrage machen. Natürlich könnten die zun vergleichbaren Kosten die Fragerin für 710,- Euro brutto anstellen. Sie hätte dann ca. 570,- Euro netto.
So muss sie einfach mal bei ihrer Krankenkasse fragen, was die von ihr als freiwilligem Beitrag wollen.
Die Steuerklasse wäre bei ihm 3.
Du hast keine weil du selbständige Einkünfte hast, entweder freiberuflich oder gewerblich.
Du musst dann also zusammen mit der Einkommensteuererklärung eine EÜR abgeben.
Kompliziert ist das nicht für Fachleute, das gibt's ganz andere Sachen ;)
Zur KV: Willst Du in die GKV? Dann würdest Du wohl als nebenberuflich Selbständige ca. 260,-€ zahlen. Falls Dein Mann in der GKV ist. Und wenn Du nicht mehr als 18 Wochenstunden arbeitest.
Wenn er privat versichert ist, berechnet Deine GKV Deinen Beitrag aus der Hälfte des Familieneinkommens, soweit ich das gelesen habe.
Guten Morgen,
das Ganze mal so ein bisschen von mir "Entzerrt" und es ist eigentlich schon alles klar.
Du bist Selbständige mit 880 € Einnahmen monatlich.
Selbständige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten und sind für die Absicherung z.B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung für sich selbst und ihre ggf. vorhandenen Hinterbliebenen selbst verantwortlich.
Hier der Link zu Deiner Information über Sozialversicherung bei Selbstständigen:
Dein Mann wird Angestellter mit der Lohnsteuerklasse 3. Dies geht über die Lohnsteuerklassenkombination 3 für Deinen Mann und 5 für Dich. Du bekommst Steuerklasse 5, weil es die "schlechtere" ist, dass ist aber bei Selbstständigen nicht Steuerrelevant.
Bezüglich der Einkommenssteuer ziehst Du von Deinen zuversteuernden Betriebseinahmen in Höhe von 880 € alle betrieblichen Aufwendungen wie die Fahrkosten in den Kindergarten und alles weitere.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg. Herzliche Grüße
Es wird sich also eine ESt ergeben. Bei dem hohen Gehalt des Ehemannes wird der Steuersatz für die zusätzlichen 600 bis 800,-€ zusätzlicher Einnahmen auch nicht gering ausfallen, oder?
Dazu kommen noch die KV-Beiträge und sogar evtl. RV-Beiträge.
Die Frage lautet doch sicher auch, ob es sich lohnt? Sie hat ja Brutto-Nettorechner auch schon angeführt.
Das hängt sicher auch vom Stundensatz ab ( davon, ob die Abgaben eingepreist sind, was in dem Bereich unwahrscheinlich ist).
Aber ich vermute eher, dass sie mit einem Midi-job besser fahren würde, zumindest, wenn der Ehemann privat versichert ist.
Oder vielleicht wäre ein Minijob bzw. die halbe Stelle im Kindergarten mit einem Gewinn bis 425,-€ besser, wenn der Ehemann gesetzlich versichert ist und sie dadurch familienversichert werden kann.