Honorarkraft wie anmelden/Steuern/ KK?

4 Antworten

Wo ist das Problem?

1. Dein Ehemann lässt sich anstellen und bekommt Steuerklasse III, denn er ist der einzige von Euch, von dem ELSTAM-Daten abgerufen werden.

2. Du hast Einkünfte aus selbständiger Arbeit, denn Deine Ausbildung ist wohl akademisch (Pädagogik). Betriebseinnahmen 880,- monatlich. 

3. Von diesen Betriebseinnahmen ziehst Du Deine Betriebsausgaben ab. Fahrtkosten, Telefon, Internet udnwas sonst so anfällt. (Das müsstest Du aus der Selbständigkeit Deines Ehemannes kennen.

4. In der  einkommensteuererklärung fließt es zusammen. Im Prinzip wie bisher. Bisher Du anlage N, Dein Ehemann Anlage "G", oder "S". Nun Du Anlage "S" udn er die Anlage "N".

5. Mit einem Gewinn zwischen 600,- und 800,- (mal so geschätzt) musst Du Dich allerdings selbst krankenversichern. 


Brigi123  29.08.2017, 21:55

Es wird sich also eine ESt ergeben. Bei dem hohen Gehalt des Ehemannes wird der Steuersatz für die zusätzlichen 600 bis 800,-€  zusätzlicher Einnahmen auch nicht gering ausfallen, oder?

Dazu kommen noch die KV-Beiträge und sogar evtl. RV-Beiträge.

Die Frage lautet doch sicher auch, ob es sich lohnt? Sie hat ja Brutto-Nettorechner auch schon angeführt. 

Das hängt sicher auch vom Stundensatz ab ( davon, ob die Abgaben eingepreist sind, was in dem Bereich unwahrscheinlich ist).

 Aber ich vermute eher, dass sie mit einem Midi-job besser fahren würde, zumindest, wenn der Ehemann privat versichert ist. 

Oder vielleicht wäre ein Minijob bzw. die halbe Stelle im Kindergarten mit einem Gewinn bis 425,-€ besser, wenn der Ehemann gesetzlich versichert ist und sie dadurch familienversichert werden kann.

wfwbinder  30.08.2017, 08:39
@Brigi123

Liebe @Brigi123, bei diesen Verträgen ist das eben nicht vorgesehen. Die Träger, wie hier die Kirche, wollen keinen Anstellungsvertrage machen. Natürlich könnten die zun  vergleichbaren Kosten die Fragerin für 710,- Euro brutto anstellen. Sie hätte dann ca. 570,- Euro netto. 

So muss sie einfach mal bei ihrer Krankenkasse fragen, was die von ihr als freiwilligem Beitrag wollen.

Die Steuerklasse wäre bei ihm 3.
Du hast keine weil du selbständige Einkünfte hast, entweder freiberuflich oder gewerblich.
Du musst dann also zusammen mit der Einkommensteuererklärung eine EÜR abgeben.

Kompliziert ist das nicht für Fachleute, das gibt's ganz andere Sachen ;)

Zur KV: Willst Du in die GKV? Dann würdest Du wohl als nebenberuflich Selbständige ca. 260,-€ zahlen. Falls Dein Mann in der GKV ist. Und wenn Du nicht mehr als 18 Wochenstunden arbeitest.

Wenn er privat versichert ist, berechnet Deine GKV Deinen Beitrag aus der Hälfte des Familieneinkommens, soweit  ich das gelesen habe.

Guten Morgen,

das Ganze mal so ein bisschen von mir "Entzerrt" und es ist eigentlich schon alles klar.

Du bist Selbständige mit 880 € Einnahmen monatlich. 

Selbständige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten und sind für die Absicherung z.B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung für sich selbst und ihre ggf. vorhandenen Hinterbliebenen selbst verantwortlich. 

Hier der Link zu Deiner Information über Sozialversicherung bei Selbstständigen:

http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Rentenversicherung/Beruflich-selbstaendig-Beitraege-an-Sozialversicherung-zahlen.html

Dein Mann wird Angestellter mit der Lohnsteuerklasse 3. Dies geht über die Lohnsteuerklassenkombination 3 für Deinen Mann und 5 für Dich. Du bekommst Steuerklasse 5, weil es die "schlechtere" ist, dass ist aber bei Selbstständigen nicht Steuerrelevant.

Bezüglich der Einkommenssteuer ziehst Du von Deinen zuversteuernden Betriebseinahmen in Höhe von 880 € alle betrieblichen Aufwendungen wie die Fahrkosten in den Kindergarten und alles weitere.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg. Herzliche Grüße