Wie oft darf die Bank meine Schufa abfragen?
Ich habe durch Krankheit meine Arbeit verloren und bin jetzt EU Rentner. Durch die finanziellen Einbußen konnte ich meine Konto-Überziehung nicht kehr ausgleichen und der Vorgang landete beim Inkasso.
Ich bezahle den Betrag in kleinen Schritten ab. Nun meine Frage, darf die Bank währenddessen immer wieder meine Schufa abfragen?
Oder gilt die Einverständniserklärung bei Kontoeröffnung nur zu diesen Zweck?
2 Antworten
Die Einverständniserklärung zur Schufa-Abfrage gilt für die gesamte Dauer der Kontobeziehung.
Die Bank hat das Recht, jederzeit eine Schufa-Abfrage durchzuführen. Schließlich ist die Schufa ein Verein zum Schutz der Mitglieder, die Gläubiger sind.
Sie ist nicht zu Deinem Schutz aktiv, sondern um die Mitglieder gegen Schuldner zu schützen, die insb. ihren vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich oder voraussichtlich nicht nachkommen. Die Schufa meldet den Mitgliedern aber auch bestehende Kontoverbindungen, ohne dass es bei denen zu Auffälligkeiten gekommen ist.
Du musst Dir bei vertragskonformer Ratenzahlung also keine unguten Gedanken machen!
Falls Zahlungsprobleme absehbar werden, dann solltest Du besser vorher mit Deiner Bank sprechen und nicht warten, bis die Katastrophe eingetreten ist. Anstelle einer länger andauernden Nutzung des Dispokredites oder einer unangemeldeten Kontoüberziehung ist die rechtzeitige Aufnahme eines Ratenkredites angeraten. Nur dadurch spart man hohe Zinsen und erhält das Bankvertrauen.
Was ist der Hintergrund der Frage - was hast Du gegen Abfragen?