Auseinandersetzungsvertrag von Notar erstellt, der Kauf hat nicht statt gefunden?

6 Antworten

Ja, der Notar ist tätig geworden, hat den Vertrag entworfen, ergo ist er auch zu bezahlen.

Auch die höhe hört sich für mich sinnig an, Notare sind nicht billig.

Sorry, sinnbefreite Frage!!!

Du hast jemanden beauftragt und dieser jemand hat seine Dienstleistung erbracht, für DICH gearbeitet.

Wieso solltest Du das dann nicht bezahlen müssen??? Wieso sollte es hierfür eine Ausnahme geben???

Dass das nun nicht geklappt hat, ist ganz alleine DEIN Problem, nicht das vom Notar!

Oder was würdest Du sagen, wenn Dein Chef zu dir kommt, dir sagt, Du bekommst keinen Lohn, der Auftrag mit Kunden X hat nicht geklappt. 😱😱😱

Und Aufträge/Verträge dürfen auch bis auf wenige Ausnahmen mündlich erteilt werden, erfordern keine Unterschrift! 😜😁😎

Der Notar muss es dir sogar in Rechnung stellen. Er arbeitet nach eine Gebührenordnung.

Deswegen nimmt meist der Verkäufer den Notar. Dann könnte der endgültige Käufer die Gebühr bezahlen, da nur ein Entwurf für viele Interessenten notwendig ist.

Wobei es sehr selten ist, wenn der Kredit wegen dem Vertrag nicht zustande kommt. Da wurden davor wohl nicht vollständige Angaben gemacht.

Christina129 
Fragesteller
 24.04.2023, 09:54

Der Bank wollte im Voraus den Notariellen Entwurf haben und alle anderen Unterlagen verlangt.

Jetzt weiß ich das es ein Feller von mir war, ich habe einen falschen Makler gefunden

Besteht vielleicht die Möglichkeit mit Raten zu bezahlen wie kann ich da vorgehen?

Danke schön für die Antwort

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Eifelia  07.05.2023, 09:20
@Christina129

"Besteht vielleicht die Möglichkeit mit Raten zu bezahlen wie kann ich da vorgehen?"

Den Notar fragen natürlich. (Aber wie kann es denn sein, dass Du einerseits eine Wohnung kaufen willst und andererseits keine 1.000 € hast, um den Notar zu bezahlen? Das würde ich mich an Stelle des Notars jedenfalls fragen und mich eher nicht auf eine Ratenzahlung einlassen).

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Christiane

Unverständlich bleibt, welchen Wert ein von der Bank geforderten Vertragsentwurf haben soll. Es ginge es doch wesentlich einfacher und vor allem kostengünstiger.

"Die Bank stellt die Gewährung eines erststelligen Darlehens von €... in Aussicht - vorbehaltlich des notariell beurkundenden Kaufpreises (ohne Mobilien) und der Wertermittlung -."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tiiii  07.05.2023, 11:52

Jede Bank möchte einen Vertragsentwurf vor Zusage. Da geht es ja schon drum, ob der genannte Kaufpreis für die Immobilie gezahlt wird oder 100.000 € als "Inventar" ausgeklammert wird. Spart zwar Grunderwerbssteuer, reduziert aber auch den rechnerischer Wert der Immobilie. U.v.m...

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Die Gebühr ist fällig, auch für den Vertragsentwurf ohne Unterschrift oder Beurkundungstermin.