Auseinandersetzungsvertrag von Notar erstellt, der Kauf hat nicht statt gefunden?
Ich wollte Wohnung kaufen, dafür habe ich Darlehen von der Bank benötigt. Die Bank verlangte von mir den Kaufvertragsentwurf von einem Notar. den ich beim Notar beantragt habe ohne Unterschrift. Den Notar darauf hingewiesen das es für die Bank ist zum prüfen. Im Folge der Kauf ist nicht zustande gekommen. Bei dem Notar ist Beurkundungstermin abgesagt. Jeztz habe ich eine Rechnung erhalten über 1000 €
Miene Frage ist muss ich die Rechnung bezahlen? oder gibst da eine Ausnahme?
6 Antworten
Ja, der Notar ist tätig geworden, hat den Vertrag entworfen, ergo ist er auch zu bezahlen.
Auch die höhe hört sich für mich sinnig an, Notare sind nicht billig.
Sorry, sinnbefreite Frage!!!
Du hast jemanden beauftragt und dieser jemand hat seine Dienstleistung erbracht, für DICH gearbeitet.
Wieso solltest Du das dann nicht bezahlen müssen??? Wieso sollte es hierfür eine Ausnahme geben???
Dass das nun nicht geklappt hat, ist ganz alleine DEIN Problem, nicht das vom Notar!
Oder was würdest Du sagen, wenn Dein Chef zu dir kommt, dir sagt, Du bekommst keinen Lohn, der Auftrag mit Kunden X hat nicht geklappt. 😱😱😱
Und Aufträge/Verträge dürfen auch bis auf wenige Ausnahmen mündlich erteilt werden, erfordern keine Unterschrift! 😜😁😎
Der Notar muss es dir sogar in Rechnung stellen. Er arbeitet nach eine Gebührenordnung.
Deswegen nimmt meist der Verkäufer den Notar. Dann könnte der endgültige Käufer die Gebühr bezahlen, da nur ein Entwurf für viele Interessenten notwendig ist.
Wobei es sehr selten ist, wenn der Kredit wegen dem Vertrag nicht zustande kommt. Da wurden davor wohl nicht vollständige Angaben gemacht.
"Besteht vielleicht die Möglichkeit mit Raten zu bezahlen wie kann ich da vorgehen?"
Den Notar fragen natürlich. (Aber wie kann es denn sein, dass Du einerseits eine Wohnung kaufen willst und andererseits keine 1.000 € hast, um den Notar zu bezahlen? Das würde ich mich an Stelle des Notars jedenfalls fragen und mich eher nicht auf eine Ratenzahlung einlassen).
Christiane
Unverständlich bleibt, welchen Wert ein von der Bank geforderten Vertragsentwurf haben soll. Es ginge es doch wesentlich einfacher und vor allem kostengünstiger.
"Die Bank stellt die Gewährung eines erststelligen Darlehens von €... in Aussicht - vorbehaltlich des notariell beurkundenden Kaufpreises (ohne Mobilien) und der Wertermittlung -."
Jede Bank möchte einen Vertragsentwurf vor Zusage. Da geht es ja schon drum, ob der genannte Kaufpreis für die Immobilie gezahlt wird oder 100.000 € als "Inventar" ausgeklammert wird. Spart zwar Grunderwerbssteuer, reduziert aber auch den rechnerischer Wert der Immobilie. U.v.m...
Die Gebühr ist fällig, auch für den Vertragsentwurf ohne Unterschrift oder Beurkundungstermin.
Der Bank wollte im Voraus den Notariellen Entwurf haben und alle anderen Unterlagen verlangt.
Jetzt weiß ich das es ein Feller von mir war, ich habe einen falschen Makler gefunden
Besteht vielleicht die Möglichkeit mit Raten zu bezahlen wie kann ich da vorgehen?
Danke schön für die Antwort