Hallo liebe Community,
ich habe Anfang 2022 eine Wohnung käuflich erworben, die sich momentan noch im Bau befindet und nach Fertigstellung vermietet werden soll. Ich habe im selben Jahr die anfallenden Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag) gezahlt und möchte diese in meiner Steuererklärung für 2022 geltend machen. Meine Frage: Ist dies möglich bei noch nicht fertiggestellten Immobilien, die bspw. planmäßig 2 Jahre Bauzeit haben? Falls nicht, kann ich die Nebenkosten in meiner Steuerklärung für 2023 oder 2024 geltend machen, auch wenn die Rechnungen/Belege aus dem Jahr 2022 stammen?
Danke,
Tributa