Ist eine Notarrechnung über 2700 € für eine Änderung der Teilungserklärung zu hoch?

1 Antwort

Franzie:

Um was geht es? Beim Wohnungseigentümer (Verkäufer) hat sich der Anteil infolge Veräußerung des Sondereigentums am Keller- und Trockenraum zum Preise von 5.928,80 € verringert, während sich der Anteil beim anderen Wohnungseigentümer (Erwerber) entsprechend erhöht hat.

M.E. kann der Notar für die geringfügige Verschiebung als Geschäftswert nicht den Verkehrswert von 1 Mio. aller Eigentumswohnungen zugrundelegen.

Der Wert richtet sich nicht nach dem vollen Wert, sondern nach dem Gehalt der Änderung.

Die Kostenrechnung kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat,  angefochten werden; siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf die Kostennote. Das erstinstanzliche Verfahren ist gebührenfrei. Hiervon könntest du für Fall Gebrauch machen, dass der Notar nicht korrigiert.