Darf die Polizei ein Handy beschlagnahmen das nicht mir gehört?

5 Antworten

Entscheidend für die Beschlagnahme ist, dass Du das Telefon genutzt hast und der Verdacht besteht, dass es ein Tatwerkzeug ist.

Wem es gehört ist zweitrangig. Allerdings, würdest Du Deiner Mutter gesagt haben, "mache bitte einen Mobilfunkvertrag und gebe mir dann das Telefon, ich brauche das, damit mich meine Drogenkunden anrufen können," wäre der Verdacht der Mittäterschaft gegeben.

Hat sie es Dir nur gegeben, weil Du selbst keinen Vertrag abschließen konntest, ist es unproblematisch.

Also, Deine Mutter bekommt das Telefon erst wieder, wenn die Sache durch ist, entweder durch Einstellung, oder Freispruch im Prozess. Bei einer Verurteilung, kann der Richter auch die Einziehung als Tatwerkzeug sehen und es endgültig einziehen.

Aber natürlich musst Du den Vertrag weiter bedienen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Entscheidend ist der Grund / Anlass der Beschlagnahme - dabei kommt es darauf an, wer das Handy zum Zeitpunkt X in Besitz hatte.

Desweiteren kann max. Deine Mutter ihr Eigentum bei der Polizei "reklamieren".

Da du das fremde Handy im Besitz hattest, darf es die Polizei für weitere Ermittlungen beschlagnahmen. Kann da über mehrere Monate verbleiben.

Wenn Du es besessen hast und der Verdacht besteht, dass damit Straftaten begangen wurden, kann die Polizei das Handy beschlagnahmen. Wer Eigentümer ist, ist zweitrangig.

Natürlich. Und irgendwann bekommt sie es zurück.