Darf jemand ungefragt meine Adresse als Rechnungsadresse angeben (unerwünschte Lieferung an mich)?
Guten Tag,
ein ehemaliger Bekannter von uns hat uns per Email ein Geschenk, das er bei Amazon bestellt hat, angekündigt. Das Paket wollte ich nicht annehmen (Annahme verweigern), aber der Zusteller hat es vor unserer Wohnungstür abgestellt. Ich habe dann eine Geschenkrücksendung veranlasst, das war bei Amazon die einzige Option der Rücksendung in diesem Fall und das Geld, das ich nicht haben will, wäre dann ohne Wissen des Bestellers auf mein Konto gutgeschrieben worden. Achtung: ich will keinen Kontakt zum Besteller, deswegen kam keine andere Möglichkeit in Betracht.
Nun habe ich das Paket heute morgen bei DHL abgegeben, aber zugleich mit der Post eine Zahlungserinnerung von Amazon bekommen. Mir wird mit rechtlichen Schritten gedroht. Der Besteller hat meinen Namen als Rechnungsadresse angegeben, wie ich bei der Hotline erfuhr. Sein Konto konnte nicht belastet werden. Da die Ware zurück an Amazon geht, entsteht letztlich nur ein geringer Schaden (Aufwand für beide Seiten, Retourenkosten für Amazon).
Aber ist es überhaupt legal, dass ein Fremder meine Rechnungsadresse ungefragt angibt? Z.B. kann ich ja so erhebliche Probleme bekommen, wenn eine Sendung verloren geht und ich dafür belangt werde. Außerdem entsteht Aufwand.
Ich überlege eine Anzeige wegen Nachstellung und Datenmissbrauch zu tätigen. Macht das Sinn?
Vielen Dank und viele Grüße
3 Antworten
Hallo,
falls du den tatsächlichen Absender nicht kennst, dann bist du möglicherweise auf Paketbetrug Falle eingefallen. Hier ist Doku von SWR (Paketbetrug: Zustellung ohne Bestellung)
Wenn dies so ist - Polizei einschalten, falls es ein tatsächlicher Bekannter ist, der nicht böses wollte - Amazon anrufen und den Fall schildern - die sind sehr kulant in der Regel.
Grüße
Alex
Daß Dir ein Dritter etwas schenkt, ist nicht strafbar; ebensowenig, dass Du das Geschenk nicht behalten möchtest. Aber sobald der Schenker Deine Bankverbindung nennt, wird es strafbar. Aber dann hast Du Dich einfach dumm verhalten und die Rücksendung an Amazon veranlaßt, obwohl Du gewußt hast, dass dann Dir das Geld gutgeschrieben wird.
Genausogut hättest Du das Geschenk vernichten oder weiter verschenken können, und Du wärest aus der Breduollie gewesen.
"aber zugleich mit der Post eine Zahlungserinnerung von Amazon bekommen. Mir wird mir rechtlichen Schritten gedroht. Der Besteller hat meinen Namen als Rechnungsadresse angegeben, wie ich bei der Hotline erfuhr."
Ab zur Polizei Betrugsanzeige. Offensichtlich sollst Du ja jetzt Dein nicht angenommenes Geschenk bezahlen. Da will Dich wohl jemand ärgern und bestellt auf Deine Kosten. Wer weis was da alles noch kommt.....