Arbeitgeber möchte das ich die Ausbildung kündige?

5 Antworten

Wenn du nicht gezeigt bekommst, suche doch einen anderen Betrieb, der die Ausbildung fortführen und dir was beibringt. Ansonsten kann dich nie jemand drängen zu kündigen. Soll der Chef sich kündigen. Das muss er ordentlich begründen.

Ein Ausbildungsvertrag wird immer zwischen 3 Parteien geschlossen, dem Lehrling, der Ausbildungsstelle und der Kammer.

Wenn du also das Gefühl hast, das dein Ausbildungsdefizit davon kommt, das du nicht richtig ausgebildet wirst, wendest du dich an die Kammer. Entweder spricht diese dann mit der Ausbildungsstätte oder gibt dir Tips, wie man richtig den Ausbildungsbetrieb wechselt.

Denn das Problem ist, das wenn du kündigst du nicht einfach so in einem anderen Betrieb deine Ausbildung weiter machen kannst. Es gibt Regeln zu beachten beim Betriebswechsel.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis nur noch beenden, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dazu zählen u. a.

   Diebstahl

   Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule

   Regelmäßiges Zuspätkommen im Ausbildungsbetrieb

   Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen im Ausbildungsbetrieb

   Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise

In den meisten Fällen muss der fristlosen Kündigung eines Azubis mindestens eine schriftliche Abmahnung aus dem gleichen Kündigungsgrund vorausgegangen sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind besonders schwere Vergehen wie beispielsweise ein tätlicher Angriff auf den Ausbilder. In diesem Fall kann das Ausbildungsverhältnis auch ohne vorherige Abmahnung beendet werden. Außerdem muss die Kündigung unmittelbar erfolgen, das heißt der Kündigungsgrund darf dem Ausbildungsbetrieb nicht länger als zwei Wochen bekannt gewesen sein. Ein Widerspruch des Auszubildenden kann bis drei Wochen nach der Kündigung eingereicht werden. Erst nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung rechtskräftig, der Ausbildungsvertrag aufgelöst und das Ausbildungsverhältnis beendet.

"auf garkeinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!!!"

Auf keinen Fall selber kündigen!! Sinnvoll wäre schon überlängsf der Abschluss einer Rechtschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht (Wartezeit beachten!) - wenn er dich kündigt, dass du da entsprechenden Beistand hast und ggfls. klagen kannst.

tellerchen  13.05.2023, 19:58

wenn du keineRechtschutzversicherung(oder deine Eltern) hast, trete doch in die zuständige Gewerkschaft ein...kostet nicht viel...kannst ja in einem Jahr wieder austreten... die haben eigene Gewerkschaftsanwälte...das wäre die billigste Lösung...

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Auf KEINEN FALL selbst kündigen, egal was der AG möchte.

Der weißt ganz genau, dass er dir nicht kündigen kann/darf, weshalb er dich dazu drängen möchte.

Meine Empfehlung:

Suche dir einen neuen Betrieb, erst wenn Du diesen mit unterschriebenen Vertrag sicher hast, den bestehenden Vertrag kündigen oder auflösen!

Amylovepeace 
Fragesteller
 14.05.2023, 12:12

dankeschön !

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Amylovepeace 
Fragesteller
 14.05.2023, 12:24

mein Arbeitgeber meinte das sie aus Kulanz mir die Wahl überlässt zu kündigen da ,sie meinte wenn ich kündige sehe das besser aus in meinem Lebenslauf

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Alarm67  14.05.2023, 15:35
@Amylovepeace

Blödsinn!

Dumme/blöde Ausrede!

Weil die Wissen, dass sie dir schwer bis gar nicht kündigen können!

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