Urlaubstage nach Vertragsende nacharbeiten?

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Klipp und klar - die wegen Betriebsferien zwingend zu nehmenden ( Dir aber regulär noch nicht zustehenden ) Urlaubstage sind alleine das "wirtschaftliche" Problem des Arbeitgebers - Du musst diese Zeit garantiert nicht nacharbeiten - und sie können Dir auch nicht als Minusstunden angelastet werden.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/zuviel-urlaub-vor-der-kuendigung

Zu viel genommener Urlaub

Der Gesetzgeber hat sich für diesen Fall von seiner arbeitnehmerfreundlichen Seite gezeigt. Nach § 5 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gilt nämlich, dass Sie das Urlaubsentgelt für zu viel genommene Urlaubstage nicht erstatten müssen. Einen Rückzahlungsanspruch könnte Ihr Arbeitgeber nur haben, wenn Sie sich den Urlaub arglistig erschlichen hätten. Dies müsste er Ihnen aber beweisen.