Urlaubstage nach Vertragsende nacharbeiten?
Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber innerhalb der Probezeit gekündigt. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich die zuviel erhaltenen Urlaubstage, welche ich auf Grund von Betriebsferien nehmen musste, nach Vertragsende nacharbeite. Mir stellt sich die Frage inwieweit das versicherungstechnisch zulässig ist. Ich arbeite als Erzieherin in der Kita und im Fall eines Unfalls oder ähnliches, während dieser Nacharbeitstage, bin ich gar nicht abgesichert oder?
2 Antworten
Klipp und klar - die wegen Betriebsferien zwingend zu nehmenden ( Dir aber regulär noch nicht zustehenden ) Urlaubstage sind alleine das "wirtschaftliche" Problem des Arbeitgebers - Du musst diese Zeit garantiert nicht nacharbeiten - und sie können Dir auch nicht als Minusstunden angelastet werden.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/zuviel-urlaub-vor-der-kuendigung
Zu viel genommener Urlaub
Der Gesetzgeber hat sich für diesen Fall von seiner arbeitnehmerfreundlichen Seite gezeigt. Nach § 5 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gilt nämlich, dass Sie das Urlaubsentgelt für zu viel genommene Urlaubstage nicht erstatten müssen. Einen Rückzahlungsanspruch könnte Ihr Arbeitgeber nur haben, wenn Sie sich den Urlaub arglistig erschlichen hätten. Dies müsste er Ihnen aber beweisen.
In § 5 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geht es aber um die Zeit nach der Probezeit. Ich befinde mich allerdings noch innerhalb der 6 Monate Probezeit