Patentkosten absetzbar auch wenn man noch kein Unternehmen hat?

1 Antwort

Erfinder können durchaus freiberuflich tätig sein, d.h. müssen nicht ein Unternehmen besitzen oder zu einem gehören. Damit sind - Gewinnerzielungsabsicht vorausgesetzt - natürlich auch Werbungskosten in Ansatz zu bringen - auch wenn das Geschäft zunächst eine Weile noch ein Verlustgeschäft sein sollte. Patentkosten sind ja ein starkes Indiz dafür, daß jemand es damit ernster meint und das Geschäft eine Grundlage hat.