Schaden durch Enkelkind an Autotüren (Kratzer) . Haftpflichtversicherung der Großeltern ?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kinder unter 7 Jahren sind laut Gesetzgeber nicht deliktfähig, dass heißt für ihre Handlungen nicht verantwortlich zu machen.

In solchen Fällen wird geschaut, ob der Schaden durch die Eltern ( Großeltern) "verursacht" wurde, etwa, weil sie ihre Aufsichtsplicht verletzt haben.

Wenn Du also die Kleinkinder unbeaufsichtigt draußen spielen lässt , etwa weil Du schnell ins Haus zum Telefon gehst, und die Kinder malen ein lustiges Muster in Onkels Auto, sind die Kinder grundsätzlich schuldlos.

Allerdings wird die Haftplicht dafür aufkommen, da Du schuldhaft die Aufsichtspflicht verletzt hast und damit indirekt den schaden verursacht hast.

Ob Enkelkinder dazu gehören beantwortet ein Blick in die AVB, oder eine offizielle Anfrage (schriftlich) an den Versicherer.

Ist keine Deckung vorgesehen, so hat der Onkel entweder Vollkasko oder eben Pech, wenn niemand nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Bezüglich der Tatsache, daß es der Onkel ist, würde ich mir keine Gedanken machen, sofern dieser nicht im selben Haushalt wohnt. Ob aber der Gefälligkeitsdienst, aufs Kind zu achten, während diese dann Unfug treiben, mitversichert ist, ist fraglich. Es wird nichts nützen, Du mußt die Versicherung fragen. Ich wünsch viel Glück -sowas ist immer sehr ärgerlich!