Du must eine Gewerbe anmelden wenn Du Umsätze machst und eine Gewinnerzielungsabsicht hast.
In guten Lagen (Großstädte) in denen ohnehin Wohnungsmangel besteht, wird es keine Preisänderungen geben. Ich bin auch nicht der Meinung, dass in näcster Zeit an größerer Zinsanstieg zu erwarten ist. Augen aufhalten und die Angebote beobachten, auch in guten Lagen kann mal ein Schnäppchend darunter sein. Oft sind es unrenovierte Wohnungen, viele Leute können sich nicht vorstelllen, was Renovierungen und bauliche Veränderungen bringen.
Wenn Du Deine Raten weiterhin bezahlst, dann wird die Bank davon gar nichts mitbekommen. Soweit ich weiss, legen Banken Wert darauf, dass ein Titel,in dem Fall, in dem Du die Raten nicht mehr bezahlst, auch zugestellt werden kann. Beim EU-Ausland dürfte das kein Problem sein, aber so genau kenn ich mich da nicht aus.
Ja, kannst Du alle absetzen!
So schnell wie möglich!
Wechselantrag sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes! Für Arbeitnehmerinnen gilt die Grundregel: Der Antrag auf den Wechsel in die Steuerklasse III muss spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt. quelle: http://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/
Hier gibt es auch Tipps wie man sich verhalten sollte, wenn man die Änderung zu spät veranlasst.
Hier findest Du einen Rechner zur Kalkulation - ich hoffe das hilft weiter:
http://www.erfolg-als-freiberufler.de/Honorar-Rechner.php
Achtung: 1 x Schreibfehler im Text. Das Erbe war 2005.