Absetzbarkeit Arbeitszimmer 2RW bei ausschließlich Homeoffice?

4 Antworten

Deinen Ärger im Verhältnis zu Leuten, die eine größere Wohnung haben und damit etwas abziehen können, kann ich verstehen.

Auf der anderen Seite müssen wir sehen, dass wir regelmäßig über das komplizierte, mit vielen Ausnahme- und Sonderregeln gespickte Steuerrecht klagen.

In den meisten anderen Ländern gibt es solche Abzüge gar nicht, wie man dort auch keine Kilometerpauschale kennt.

Ausserdem solltest Du beim Arbeitsplatz daheim nicht nur die Mehrkosten wie Strom usw. sehen, die zusätzlich auftreten.

Sieh auch mal den Vorteil, dass Du keinen Arbeitsweg hast und täglich vermutlich mindestens 30 Minuten Zeit sparst. Keine Kosten für den Arbeitsweg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naiv oder nicht. Es ist ja nur die Frage, wieviel Geld Du für einen Prozeß ausgeben willst, der letztendlich voraussichtlich keinen Erfolg bescheren wird.

Mich betreffen auch verschiedene Ungerechtigkeiten, aber ich spare mir die Klage. Zumal Du da nicht der Erste sein wirst.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bfh-haeusliches-arbeitszimmer-steuern-absetzen/

BFH, Az.: GrS 1/14

FG Köln, Urt. v. 19.5.2011 - 10 K 4126/09, Rev. (BFH: X R 32/11); BFH, Urt. v. 24.2.2011 - VI R 12/10; FG Baden-Württemberg, Urt. v. 2.2.2011 - 7 K 2005/08; FG Sachsen, Urt. v. 11.1.2012 – 2 K 1854

"Dennoch ist diese Regel aus meiner Sicht und für meinen Fall doch völlig absurd."

Tatsächlich? Dann mach das doch diesen unfähigen Bürokraten vom Finanzamt endlich mal klar, dass sie solche absurden Vorgaben in Deinem Fall nicht zu berücksichtigen haben.

Bei der Gelegenheit könntest Du auch die restliche Steuergesetzgebung mal daraufhin prüfen, was Du sonst noch alles darin findest und als "absurd" ansiehst.

Der Bundesfinanzminister ist Dir sicher für entsprechende Hinweise dankbar.

"entstehenden Mehrkosten durch die Nutzung der Wohnung als Arbeitsplatz" -

richtig, naiv.

Du hast keine Mehrkosten.

LBD891 
Fragesteller
 28.07.2018, 17:49

Natürlich habe ich Mehrkosten. Die Betriebs- und Energiekosten liegen definitiv höher bei der ganztägigen Nutzung der Wohnung im Vergleich zur mehrstündigen Abwesenheit an einer Arbeitsstätte des Arbeitgebers

1
user2358  28.07.2018, 18:18
@LBD891

Da hat er recht.

Denkt nur beispielsweise an seinen Mehraufwand für Wasser und Toilettenpapier, den in einer Arbeitsstätte der Arbeitgeber hätte.

1
correct  28.07.2018, 19:15
@user2358

Oh ja, das habe ich nicht beachtet - tschullichung.

Es werden ihm schon noch ein paar Posten einfallen.

(Man sollte ihn als Troll melden).

0
Snooopy155  28.07.2018, 20:08
@correct

Natürlich entstehen dem Fragesteller Mehrkosten aber im Gegenzug hat er auch Kosteneinsparungen und mehr Freizeit Diese Vorteile will er sich aber nicht anrechnen lassen.

0
correct  28.07.2018, 21:51
@Snooopy155

Man müsste darüber gar nicht reden - er hat einfach kein Arbeitszimmer - fertig.

Hätte er aber eines und könnte er es als WK geltend machen, so müsste er sich Einsparungen dennoch nicht anrechnen lassen.

0