Häusliches Arbeitszimmer: Nachweis für Mittelpunkt der Tätigkeit?
Hallo,
ein Mitarbeiter des Finanzamts hat mich heute angerufen und verlangt von mir einen Nachweis meines Arbeitgebers, dass ich dort keinen anderen Arbeitsplatz habe um mein häusliches Arbeitszimmer anzuerkennen.
Soweit ich mich jetzt selbst informiert habe gibt es zwei Möglichkeiten der Anerkennung:
- Unbeschränkte Abzugsfähigkeit: Das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Betätigung.
- Beschränkte Abzugsfähigkeit (bis zu 1.250 Euro pro Jahr): Für die betriebliche oder berufliche Betätigung steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.
Ich arbeite vollständig im Homeoffice, es ist ein eigener Raum etc. -> das ist alles erfüllt. Mein Mittelpunkt befindet sich in meinem Häuslichen Arbeitszimmer. Ich bin vielleicht 3 Mal im Jahr aufgrund von einem Workshop nicht hier.
Jetzt will ich natürlich die unbeschränkte Abzugsfähigeit erhalten, da genau diese Bedingung auch zutrifft.
Wieso muss ich dann trotzdem einen Nachweis erbringen, der eigentlich, für mich, für eine beschränkte Abzugsfähigkeit spricht?
Muss ich den Mittelpunkt meiner Tätigkeit auch irgendwie nachweisen?
2 Antworten
Vermutlich geht es darum um Abzugrenzen ob es ein Corona Arbeitszimmer ist.
Also ob die Firma während Corona alle Mitarbeiter nach Hause geschickt hat, oder ob es sich um ein Corona unabhängiges Arbeitszimmer handelt.
Außerdem kann die Tatsache ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und wenn ja wie oft er genutzt wird aufschluss darüber geben ob der Mittelpunkt wirklich im Arbeitszimmer liegt.
An Deiner Stelle würde ich vom Arbeitgeber eine Bestätigung holen, dass Du nicht dort - sondern vollständig von zuhause arbeitest.
Fertig!