Arbeitszimmer ohne Mietzahlung in der Steuererklärung abzugsfähig?

1 Antwort

Ohne offizielle Mietzahlung - die wiederum der Freund dann in seiner Steuererklärung aufführen müsste - was bitte schön würdest Du steuermindernd angeben wollen?

Ansonsten ... stellt sich die Frage : erfüllt "Dein" Arbeitszimmer steuertechnisch betrachtet die Voraussetzungen?

https://www.test.de/Steuererklaerung-Haeusliches-Arbeitszimmer-absetzen-5230729-0/

Meine Arbeit sowie die Regelungen für das Arbeitszimmer sind erfüllt (wird zu 90% ausschließlich beruflich genutzt, meine Arbeit zu 100% in diesem Zimmer verrichtet, nur Schreibtisch und Aktenschrank im Zimmer enthalten). Würde gerne Miete (die mein Freund vertraglich alleine zahlt), ebenso Nebenkosten und DSL/Telefonrechnung absetzen.

Ist dies wirklich nur möglich wenn ich mit meinem Freund einen eigenen Vertrag abschließe?

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@HanSolo1980

Recht einfach - ohne Vertrag - ohne Nachweis - nur " auf Zuruf hin " - muss das FA nicht einen Cent anerkennen.

DSL/Telefonrechnung absetzen.

Auch hier .... Du bist Vertragspartner?

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@HanSolo1980

Verstehst Du das Steuerprinzip nicht oder willst Du es vielmehr nicht verstehen ??!!

Da Du nichts für die gemeinsame Hütte bezahlst, hast Du auch keinerlei Aufwendungen für das Arbeitszimmer. Wenn man keine Aufwendungen hat, kann man auch NICHTS absetzen. Es enstehen Dir ja keine Kosten. Was Du privat für Urlaub ausgibst, spielt bei den Behörden schonmal gar keine Rolle.

Womit sich schon die nächste Frage stellt, warum Du eigentlich so erpicht darauf bist, das Arbeitszimmer unbedingt absetzen zu wollen???

Dein Freund zahlt wegen dem Arbeitszimmer hingegen ja noch drauf, weil Du mehr heizt, mehr Strom und Wasser verbrauchst, wenn Du andauernd zu Hause hockst.

Du stehst nicht im Mietvertrag, Du kannst nicht per Kontoauszug Mietzahlungen nachweisen. Du hast im übrigen ziemlich wenig bis gar keine Rechte in der Hütte, weil Du nicht über das Mietrecht abgesichert bist. Das kann bei Konflikten in der Beziehung noch zu ganz anderen Stilblüten führen .... .

Solltest Du dennoch versuchen, das Arbeitszimmer abzusetzen, kann Dir das als Steuerbetrug ausgelegt werden. Und sowas merken sich die Finanzämter.

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@HanSolo1980

"Würde gerne Miete (die mein Freund vertraglich alleine zahlt), ebenso Nebenkosten und DSL/Telefonrechnung absetzen."

so, gibt nur ein Problem: Zahlungen leistet dein Freund, nicht du.

somit NIX Aufwendungen, also NIX zum Absetzen. Fakt.

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