Wie kann ich Inventarkosten am besten absetzten? Geht es überhaupt?
Hi,
ich versuche zurzeit mein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer abzusetzten nach einen Hauskauf. Bei den Ermittlung der Anschaffungskosten habe ich den Kaufpreis laut Vertrag (inkl. Inventarkosten) angegeben. Nun schreibt das Finanzamt, dass das angeschaffte Inventar nicht berücksichtigt werden kann.
Wenn die Kosten nicht bei der Ermittlung der Anschaffungskosten gelten gemacht werden können, kann man dann diese als Ausgaben, die auf das ganze Haus fallen deklarieren? Oder gibt es eine bessere Möglichkeit Inventarkosten steuerlich abzusetzten?
Herzlichen Dank im Voraus
LG Marie
2 Antworten
Von was für Inventar reden wir denn? Üblicherweise geht es da ja oft um die Küche, einen Kaminofen etc. - solches Inventar hat ja mit dem Arbeitszimmer nichts zu tun.
Du müsstest den Kaufpreis
- soweit er nicht auf das mitgekaufte Inventar entfällt, aufteilen auf den Anteil für das Grundstück (nicht abschreibbar) und das Gebäude
- Dann den Gebäudeanteil nach qm Wohnfläche aufteilen auf das Arbeitszimmer und den Rest
- Dann den Anteil Arbeitszimmer auf 50 Jahre abschreiben.
WENN Inventar im Kaufvertrag ausgewiesen ist, welches auf das Arbeitszimmer entfällt - Du also beispielsweise ein Einbau-Aktenregal mit erworben hättest - dann wäre dies, wie von Tiiii bereits geschrieben, als Arbeitsmittel absetzbar, je nach Kaufpreis in einer Summe oder verteilt auf die Nutzungsdauer.
Du kannst nicht Anteilig den Kaufpreis des Hauses ansetzten. Du kannst laufende Kosten Anteilig (u.A. Afa) für das Arbeitszimmer ansetzen und Anschaffungen für das Arbeitszimmer. Glaube als Arbeitsmittel.
Und wenn du im Notarvertrag getrennt aufgeführtes Inventar meinst. Wieso sollte das für die Berechnung der Afa für das Arbeitszimmer relevant sein, wenn es nicht für das Arbeitszimmer gedacht ist?!
Des habe ich glaube ich etwas flasch ausgedrückt. Es geht generell um die anteileige Abschreibung für das Arbeitszimmer, hierfür musste ich die Anschaffungskosten ermitteln um die Berechnungsgrundlage zu erhalten. In dieses Anschaffungskosten habe ich die Inventarkosten laut Notarvertrag dazu gerechnet. Ich dachte, dass Inventarkosten ebenfalls unter Anschaffungskosten einer Immobilie fallen ? Vielen Dank für die Unterstützung
Wenn du eine Küche mitkaufst, ist das kein Invenzar fürs Büro. Nur fest verbundene Dinge. Die kannst du dann aber im notarvertrag auch nicht extra auflisten, da auf die Grunderwerbsteuer anfällt. Z.B. im Regelfall die Heizung.
Diese extra Inventar Sachen macht man nunmal wegen der Grunderwerbsteuer. Hat dann aber ggf. Auch andere Nachteile ...
Ja richtig es geht um eine Einbauküche und Kaminofen. Wenn ich die Anteilige Abschreibung für das Arbeitszimmer berechne muss ich ja die Anschaffunskosten ermitteln. Hier hatte ich den Kaufpreis lt Vertrag eingetragen. Das Finanzamt möchte jetzt aber die im Vertrag genannten Inventarkosten streichen. Deswegen veringert sich die Bemessungsgrundlage. Ich dachte, dass Inventar ebenfalls zu Anschaffungskosten zählt? Liege ich da falsch?