Wie kann ich Inventarkosten am besten absetzten? Geht es überhaupt?

2 Antworten

Von was für Inventar reden wir denn? Üblicherweise geht es da ja oft um die Küche, einen Kaminofen etc. - solches Inventar hat ja mit dem Arbeitszimmer nichts zu tun.

Du müsstest den Kaufpreis

  1. soweit er nicht auf das mitgekaufte Inventar entfällt, aufteilen auf den Anteil für das Grundstück (nicht abschreibbar) und das Gebäude
  2. Dann den Gebäudeanteil nach qm Wohnfläche aufteilen auf das Arbeitszimmer und den Rest
  3. Dann den Anteil Arbeitszimmer auf 50 Jahre abschreiben.

WENN Inventar im Kaufvertrag ausgewiesen ist, welches auf das Arbeitszimmer entfällt - Du also beispielsweise ein Einbau-Aktenregal mit erworben hättest - dann wäre dies, wie von Tiiii bereits geschrieben, als Arbeitsmittel absetzbar, je nach Kaufpreis in einer Summe oder verteilt auf die Nutzungsdauer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
MarieTK 
Fragesteller
 14.12.2022, 11:26

Ja richtig es geht um eine Einbauküche und Kaminofen. Wenn ich die Anteilige Abschreibung für das Arbeitszimmer berechne muss ich ja die Anschaffunskosten ermitteln. Hier hatte ich den Kaufpreis lt Vertrag eingetragen. Das Finanzamt möchte jetzt aber die im Vertrag genannten Inventarkosten streichen. Deswegen veringert sich die Bemessungsgrundlage. Ich dachte, dass Inventar ebenfalls zu Anschaffungskosten zählt? Liege ich da falsch?

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Eifelia  14.12.2022, 11:39
@MarieTK

Natürlich sind das Anschaffungskosten - aber nicht für die Immobilie, sondern für das Inventar, und das erworbene Inventar hat doch mit dem Arbeitszimmer nichts zu tun.

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Du kannst nicht Anteilig den Kaufpreis des Hauses ansetzten. Du kannst laufende Kosten Anteilig (u.A. Afa) für das Arbeitszimmer ansetzen und Anschaffungen für das Arbeitszimmer. Glaube als Arbeitsmittel.

Und wenn du im Notarvertrag getrennt aufgeführtes Inventar meinst. Wieso sollte das für die Berechnung der Afa für das Arbeitszimmer relevant sein, wenn es nicht für das Arbeitszimmer gedacht ist?!

MarieTK 
Fragesteller
 14.12.2022, 11:33

Des habe ich glaube ich etwas flasch ausgedrückt. Es geht generell um die anteileige Abschreibung für das Arbeitszimmer, hierfür musste ich die Anschaffungskosten ermitteln um die Berechnungsgrundlage zu erhalten. In dieses Anschaffungskosten habe ich die Inventarkosten laut Notarvertrag dazu gerechnet. Ich dachte, dass Inventarkosten ebenfalls unter Anschaffungskosten einer Immobilie fallen ? Vielen Dank für die Unterstützung

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Tiiii  14.12.2022, 12:03
@MarieTK

Wenn du eine Küche mitkaufst, ist das kein Invenzar fürs Büro. Nur fest verbundene Dinge. Die kannst du dann aber im notarvertrag auch nicht extra auflisten, da auf die Grunderwerbsteuer anfällt. Z.B. im Regelfall die Heizung.

Diese extra Inventar Sachen macht man nunmal wegen der Grunderwerbsteuer. Hat dann aber ggf. Auch andere Nachteile ...

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