7 jähriger wurde von Auto angefahren. Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?


11.04.2023, 11:38

6. Eigentlich wollten sie am Ostermontag zurück nach Spanien fliegen, haben nun aber einen neuen Flug in 5 Tagen gebucht. Kann man diese Kosten dem Fahrer in Rechnung stellen?

4 Antworten

Das ist definitiv ein Fall für eine guten Rechtsanwalt, ich würde unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehlen. Kein Anwalt ist hier definitiv teurer als jeder Anwalt jemals sein könnte

Und keine Haftpflichtversicherung zu haben, obwohl man zwei Kinder hat, ist schlichtweg grob fahrlässig.

Das Kind selber ist zu jung um sich für sein Handeln verantworten zu müssen. Es kann nicht auf Schadensersatzzahlung in Anspruch genommen werden.

Bei den Eltern sieht es anders aus. Da könnte man deutliche Ansatzpunkte für eine Verletzung der Aufsichtspflicht sehen.

Das hätte dann nicht nur einen Einfluss auf die Schadensersatzansprüche des Autofahrers, sondern auch auf die des Kindes selber.

Die beliebte Frage nach dem Schmerzensgeld kommt viel zu früh. Da muss die Heilung der körperlichen Schäden abgewartet werden. Ohnehin hat der Rechtslaie oftmals phantastische Vorstellungen über die Höhe des Schmerzensgelds. Wir sind hier nicht in den USA. In Deutschland wird Schmerzensgeld eher enttäuschend niedrig ausfallen.

Es ist möglich, dass die Sachschäden höher sind. Zum Sachschaden zählt auch die Behandlungskosten wegen der Unfallverletzung.

Um überhaupt in der Sache weiter zu kommen muss man den Schaden anmelden, am besten gleich beim Haftpflichtversicherer des Unfallfahrers. Dessen Namen und Anschrift erfährt man aus dem polizeilichen Unfallprotokoll. Über das Kennzeichen kann man dann auch die zuständige Haftpflichtversicherung ermitteln.

Ich glaube nicht, dass ein Rechtslaie in der Lage ist, den Schaden so zu beziffern und den Unfallablauf so darzustellen, dass die Versicherung ohne Probleme zu machen zahlen wird. Das ist allerdings nur eine Vermutung von mir. Ich halte die Einschaltung eines Rechtsanwalts für unbedingt notwendig. Natürlich könnte man es zunächst auch ohne versuchen. Das Risiko ist allerdings, dass man dabei Aussagen macht die dem eigenen Nachteil dienen.

Da das Kind erst 7 Jahre alt ist, wird die KFZ-Versicherung die Kosten für die KH-Behandlung übernehmen müssen, da hier die Deliktfähigkeit des Kindes zu bezweifeln sein dürfte.

Anstatt schon jetzt nach Schmerzensgeld "zu schreien", denke ich solltet Ihr mehr als dankbar sein, dass dieser Unfall für das Kind so glimpflich verlaufen ist.

Hinzu kommt, dass hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht im Raum stehen könnte, wenn sich das 7-jährige Kind 40 Meter von Euch entfernen und einfach eine "belebte" die Straße überqueren konnte.

Anhand der Sachlage kann ich, soweit die Gegenseite Ersatzforderungen stellt, nur dringlich empfehlen einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht hinzuzuziehen..... und keinesfalls selbst eine Aussage gegenüber Versicherung bzw. der Polizei zu tätigen.

Mariza  11.04.2023, 15:08

Ein RA mit Schwerpunkt Verkehrsrecht würde m. p. nicht reichen. Lieber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

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Geht zum Anwalt, PUNKT!

Und da es mind. 2 Kinder gibt, finde ich es unverantwortlich, dass ihr bis heute keine private Haftpflichtversicherung habt.