7 jähriger wurde von Auto angefahren. Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?
Unser 7-jähriger Sohn wurde am Ostersamstag von einem Auto angefahren, als wir zusammen vom Einkaufen kamen.
Es war viel los, aber er hat sich ca. 40 Meter von uns entfernt (weil wir ihm mit seinem 2-Jährigen Bruder zu langsam waren), ist über die Straße bis zur Verkehrsinsel, blieb dort stehen, schaute ob ein Auto kommt und lief dann rüber. Laut seiner Erzählung, habe er das dahinter kommende Auto gesehen und gedacht, dieses sei noch weit entfernt, also lief er rüber und wurde mit ca. 50km/h von einem asphaltgrauen Auto angefahren, was er nicht gesehen hatte.
Er wurde über die Motorhaube geschleudert, die Windschutzscheibe wurde stark beschädigt und er ist dann auf dem Boden gefallen. Er blutete recht stark an Kinn und Nase und hatte beide Knie aufgeschürft. Es waren sofort Passanten da, die ihm aufhalfen und einen Krankenwagen riefen. Der Fahrer stand unter Schock. Er war mit Frau und Kind unterwegs gewesen und hat laut seiner Aussage unseren Sohn (grau-schwarz gekleidet) nicht gesehen. Er sagte : "Plötzlich war er vorm Auto".
An dieser Verkehrsinsel (wie an vielen anderen auch) ist auf jeder Seite ein Schild mit blauem Pfeil genau auf Augenhöhe des Kindes angebracht. Wahrscheinlich hat dieses dazu geführt, dass der Fahrer ihn nicht gesehen hat.
Nach einigen Minuten kam die Polizei und Rettungswagen. Er wurde untersucht und schien glücklicherweise erstmal keine schwerwiegenden Verletzungen zu haben. Trotzdem bestanden die Rettungssanitäter darauf ihn ins Krankenhaus zu bringen und dort im Schockraum durchchecken zu lassen. Das CT war unauffällig.
Er wurde am Kinn genäht, noch zwei Nächte zur Kontrolle im Krankenhaus behalten und gestern entlassen.
Der Fahrer des Autos kam ins Krankenhaus, um sich nach ihm zu erkundigen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Was müssen wir als nächstes unternehmen? Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht.
2. Haben wir als Eltern unsere Aufsichtspflicht verletzt?
3. Steht ihm Schmerzensgeld zu?
4. Müssen wir seinen Autoschaden begleichen? Eine Haftpflichtversicherung wollten wir gerade kürzlich abschließen, haben wir jedoch noch nicht gemacht..
5. Was die Sache etwas verkompliziert ist, dass mein Sohn und der Papa im Ausland leben und hier über Ostern zu Besuch waren. Es ist nicht klar, ob die spanische gesetzliche Krankenversicherung für alle Kosten, die im Krankenhaus entstanden sind aufkommen wird, also ist nicht klar, was für Kosten da noch auf den Papa zukommen und ob der Fahrer oder seine Hafpflichtversicherung dafür aufkommen muss?
Ich bedanke mich im voraus für jede Antwort, die uns etwas Klarheit bringt.
6. Eigentlich wollten sie am Ostermontag zurück nach Spanien fliegen, haben nun aber einen neuen Flug in 5 Tagen gebucht. Kann man diese Kosten dem Fahrer in Rechnung stellen?
4 Antworten
Das ist definitiv ein Fall für eine guten Rechtsanwalt, ich würde unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehlen. Kein Anwalt ist hier definitiv teurer als jeder Anwalt jemals sein könnte
Und keine Haftpflichtversicherung zu haben, obwohl man zwei Kinder hat, ist schlichtweg grob fahrlässig.
Das Kind selber ist zu jung um sich für sein Handeln verantworten zu müssen. Es kann nicht auf Schadensersatzzahlung in Anspruch genommen werden.
Bei den Eltern sieht es anders aus. Da könnte man deutliche Ansatzpunkte für eine Verletzung der Aufsichtspflicht sehen.
Das hätte dann nicht nur einen Einfluss auf die Schadensersatzansprüche des Autofahrers, sondern auch auf die des Kindes selber.
Die beliebte Frage nach dem Schmerzensgeld kommt viel zu früh. Da muss die Heilung der körperlichen Schäden abgewartet werden. Ohnehin hat der Rechtslaie oftmals phantastische Vorstellungen über die Höhe des Schmerzensgelds. Wir sind hier nicht in den USA. In Deutschland wird Schmerzensgeld eher enttäuschend niedrig ausfallen.
Es ist möglich, dass die Sachschäden höher sind. Zum Sachschaden zählt auch die Behandlungskosten wegen der Unfallverletzung.
Um überhaupt in der Sache weiter zu kommen muss man den Schaden anmelden, am besten gleich beim Haftpflichtversicherer des Unfallfahrers. Dessen Namen und Anschrift erfährt man aus dem polizeilichen Unfallprotokoll. Über das Kennzeichen kann man dann auch die zuständige Haftpflichtversicherung ermitteln.
Ich glaube nicht, dass ein Rechtslaie in der Lage ist, den Schaden so zu beziffern und den Unfallablauf so darzustellen, dass die Versicherung ohne Probleme zu machen zahlen wird. Das ist allerdings nur eine Vermutung von mir. Ich halte die Einschaltung eines Rechtsanwalts für unbedingt notwendig. Natürlich könnte man es zunächst auch ohne versuchen. Das Risiko ist allerdings, dass man dabei Aussagen macht die dem eigenen Nachteil dienen.
Da das Kind erst 7 Jahre alt ist, wird die KFZ-Versicherung die Kosten für die KH-Behandlung übernehmen müssen, da hier die Deliktfähigkeit des Kindes zu bezweifeln sein dürfte.
Anstatt schon jetzt nach Schmerzensgeld "zu schreien", denke ich solltet Ihr mehr als dankbar sein, dass dieser Unfall für das Kind so glimpflich verlaufen ist.
Hinzu kommt, dass hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht im Raum stehen könnte, wenn sich das 7-jährige Kind 40 Meter von Euch entfernen und einfach eine "belebte" die Straße überqueren konnte.
Anhand der Sachlage kann ich, soweit die Gegenseite Ersatzforderungen stellt, nur dringlich empfehlen einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht hinzuzuziehen..... und keinesfalls selbst eine Aussage gegenüber Versicherung bzw. der Polizei zu tätigen.
Ein RA mit Schwerpunkt Verkehrsrecht würde m. p. nicht reichen. Lieber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Geht zum Anwalt, PUNKT!
Und da es mind. 2 Kinder gibt, finde ich es unverantwortlich, dass ihr bis heute keine private Haftpflichtversicherung habt.