Wer muss beim Unfall mit dem Dienstwagen werden der des Dienstes für Schmerzensgeld aufkommen?
Hallo und guten Abend
Ich hatte eine Unfall mit meine Dienstwagen während meines Dienste mit einem Personenschaden
So ist es passiert ich wollte zu meinem Klienten zur Versorgung fahren wollte auf den Parkplatz hab aber gesehen das auf Grund der Straßenkermaschen die sich auf diesen Parkplatz Stande es doch zu eng für das Auto ist Stande da noch auf der Straße habe mich mit schauen in den Spiegel so wie den Schulterblick auf der linken und rechten Seite abgesichert da ich auch keine mit nehem bin nur mit dem Auto gerollt und in dem Moment hab ich nur noch den Kanal gehört darauf hin bin ich aus meine Auto ausgestiegen da saß da auf eine Mal meine Unfallgegnerin direkt hinter meiner c säule auf der Beifahrer Seite . Wenn jetzt Schmerzensgeld Ansprüche kommen wer muss diese Zahlen ich als Arbeitnehmer oder meine Arbeitgeber und welchen Vorraussetzungen muss erfüllt seine das meine Unfallopfer Anspruch hat auf Schmerzensgeld
4 Antworten
Deine Beschreibung ist hinreichend verworren und Deutsch scheint nicht Deine Muttersprache zu sein. Wenn Du einen Anwalt suchst, stelle sicher, dass dieser Dich versteht.
Es drohen hier fünf Arten von Ungemach:
- Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld: die Kosten daraus werden von Dir persönlich zu tragen sein.
- Schaden am Dienstwagen: die Vollkasko-Versicherung des Arbeitgebers übernimmt die Kosten dafür.
- Schaden am Fremdfahrzeug bzw. Personen: dies übernimmt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Arbeitgebers (Dienstwagen-Haftpflicht).
- Zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten (z.B. "Schmerzensgeld", "Verdienstausfall"): diese werden auch von der Kfz-Haftpflicht des Arbeitgebers übernommen, jedoch können die vertraglichen Festlegungen für eine Zahlung von denen, die in einem Zivilverfahren richterlich entschieden wurden, abweichen, d.h. es kann sein, dass Zusatzkosten auf Dich zukommen.
- Dein Arbeitgeber wird Deine Eignung zur Führung eines Dienstwagens überdenken und Dir ggf. diesen entziehen.
Je nach Grad Deiner Schuld an diesem Unfall kann allerdings der Arbeitgeber auch die Selbstbeteiligung oder einen Anteil der Kosten von Dir zurückfordern. Schau mal genau in Deinen Dienstwagenüberlassungsvertrag, was dort zu dem Thema steht.
Langer Aufsatz, lange Geschichte, für NICHTS!!!
Dafür kommt die Kfz Haftpflichtversicherung auf, dafür gibt es diese, dafür hat man diese!
Weder noch, die Versicherung deines Autos. Auch die Voraussetzungen etc können dir egal sein. Alles der Versicherung melden, die kümmert sich normal um die komplette Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner
Auch Schmerzensgeld für Unfallkontrahenten wird aus der KFZ-Haftpflichtversicherung gezahlt.
Auch wenn jetzt eine Gerichtsverfahren wegen fahrlässig Körperverletzung komme