Katze angefahren und Schaden am Auto - welche Versicherung zahlt?
Ich muss leider eine Frage zu einem traurigen Anlass stellen. Und zwar wurde bei uns in der Straße eine Kattze angefahren, wobei an dem Auto ein kleiner Schaden entstanden ist. Ich ann natürlich verstehen, dass der Fahrzeughalter den Schaden gerne beglichen haben will. Die Frage ist nur, welche Versicherung dafür zuständig ist? Die Versicherung von dem Katzenbesitzer, oder die vom Fahrer?
3 Antworten
Da muss ich billy widersprechen. Über die Kasko-Versicherung sind nur Schäden versichert, die infolge von Zusammenstößen mit Wildtieren anfallen. Wenn ein Haus-oder Nutztier (Pferd, Kuh, Schwein, Hund Katze etc.) vors Auto läuft, dann kann man nur den Besitzer ansprechen und hoffen, dass man über dessen Versicherung etwas bezahlt bekommt.
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Aus der Fagestellung kann man erkennen, dass man weiß, wem die Katze gehört. Dann gibt es nur eine Antwort : Die Haftpflichtversicherug des Katzenbesitzers muß bezahlen, denn im Gegensatz zum Hund, ist die Katze in der Haftplichtversicherung des Besitzers mitversichert. Wenn Besitzers der Katze unbekannt, dann Teikasko des Autofahrers - unter der Voraussetzung , dass außer Haarwild alle Tiere mitversichert sind - oder Vollkasko wenn Reparaturkosten über Selbstbehalt und der Verlust durch Rückstufung sich rechnet.