Katze angefahren und Schaden am Auto - welche Versicherung zahlt?

3 Antworten

Da muss ich billy widersprechen. Über die Kasko-Versicherung sind nur Schäden versichert, die infolge von Zusammenstößen mit Wildtieren anfallen. Wenn ein Haus-oder Nutztier (Pferd, Kuh, Schwein, Hund Katze etc.) vors Auto läuft, dann kann man nur den Besitzer ansprechen und hoffen, dass man über dessen Versicherung etwas bezahlt bekommt.

Der Katzenbesitzer muß alle Kosten bezahlen.  § 833BGB
Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Aus der Fagestellung kann man erkennen, dass man weiß, wem die Katze gehört. Dann gibt es nur eine Antwort : Die Haftpflichtversicherug des Katzenbesitzers muß bezahlen, denn im Gegensatz zum Hund, ist die Katze in der Haftplichtversicherung des Besitzers mitversichert. Wenn Besitzers der Katze unbekannt, dann Teikasko des Autofahrers - unter der Voraussetzung , dass außer Haarwild alle Tiere mitversichert sind - oder Vollkasko wenn Reparaturkosten über Selbstbehalt und der Verlust durch Rückstufung sich rechnet.