3 Geschwister, Haus und Wohnung geerbt, problem unter Geschwistern?

4 Antworten

Hallo,

....." Am liebsten würden wir die die zwei jüngsten es sehen, wenn alles verkauft wird und jeder schlussendlich seinen Anteil bekommt. ....."

Wenn ihr zwei Erben schon diese klaren Vorstellungen über die Abwicklung dieser Erbangelegenheit habt, seid ihr zwei Erben schon mal in einer günstigeren Position innerhalb dieser Erbengemeinschaft.

Bleibt die "ungeliebte" Miterbin weiterhin unkooperativ, so müsste sie sich, (falls ihr zwei Geschwister es anstrebt) letztendlich ohnehin dem Gerichtsurteil beugen.

Eigentlich sollte auch der Schwester klar sein bzw. klar gemacht werden, dass eine einvernehmliche Entscheidunge zu treffen, für alle Beteiligten die kostengünstigere Variante wäre.

Familienfriede hin oder her...... irgendwann müssen "Nägel mit Köpfen gemacht werden", wenn im Guten nichts mehr zu regeln geht.

Hier ein interessanter Ratgeber mit Lösungsvorschläge:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbengemeinschaft/zusammenarbeit.html

Soweit Eure Eltern und Ihr in D wohnt(et) und kein Testament vorliegt, dürfte die deutsche gesetzliche Erbfolge vorliegen und Ihr seid eine Erbengemeinschaft - wie dies schon Snooopy155 schrieb.

Die Erbengemeinschaft erbt alles (Gutes und Schlechtes, Vermögen und Schulden) und da kann sich niemand (egal ob älter oder jünger, ob männlich oder weiblich, ob blonde oder schwarze Haare, ob gläubig oder nicht) ohne Zustimmung der übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft irgendetwas aus dem Erbe heraus- oder wegnehmen. Dies gilt auch für Eure ältere Schwester; sie kann sich nur mit Eurer Zustimmung vom Hausrat nehmen, was sie will.

Snooopy's Idee mit dem Berater, der sich mit Eurer Kultur etwas auskennen sollte, ist sicherlich der richtige Weg, um Eure individuellen Interessen, aber auch die der Erbengemeinschaft angemessen zu vertreten. Der Ausweg aus Eurem Dilemma wird vermutlich nur die sog. Teilungsversteigerung der beiden Immobilien sein. Der Gelderlös abzüglich aller Schulden (Begräbnis, Strafzahlungen etc.) kann dann durch drei geteilt werden.

Ihr bildet jetzt eine Erbengemeinschaft und könnt somit alle Entscheidungen nur gemeinsam treffen.

Aufgrund eurer privaten gesundheitlichen Situation solltet Ihr einen fachkundigen Berater mit ins Boot holen und dann nach Lösungswegen suchen und im Zweifelsfall auch die Teilungsversteigerung anstreben, denn erst die Immobilien auf Vordermann zu bringen um sie dann zu verkaufen, dazu dürfte Eure Gesundheit einen Strich durch die Rechnung machen. Damit wißt Ihr von vorneherein sicher kein zwar kein gutes Geschäft zu machen, aber ihr werdet auch keine Probleme in Zukunft mit den Immobilien haben.

LittleArrow  18.07.2018, 20:13

Das sehe ich auch so:-)

Allerdings gibt es hier noch Sprengstoff:

Zudem habe ich erfahren das Strafzahlungen offen sind, weil unsere Eltern mehr bebaut haben als erlaubt. Wer weiß was sonst noch an Zahlungen offen sind.

Diese Strafzahlungen belasten auch die Erben, die gesamtschuldnerisch haften (also: jeder einzelne für alle!). Dieses Problemfeld ist umgehend abzuklären und ist wichtiger als die Verteilung der alten Kleidung der Mutter. Die Erbausschlagung dürfte für Vaters Anteile bereits zu spät sein.

3

Am sinnvollsten in der geschilderten familiären und gesundheitlichen Situation ist es, hier einen Testamentvollstrecker zu beantragen. Das geht auch, wenn kein Testament vorliegt, sondern die gesetzliche Erbfolge gilt.

Dieser verlangt zwar Honorar, wickelt aber die komplette Erbangelegeneheit für Euch ab.

Beantragt wird beim Nachlassgericht. Nähere Infos zum Einlesen in den Themenkomplex hier:

https://www.ndtv.info/aufgaben-einer-testamentsvollstreckung.html

Kurz zu den Ansprüchen der älteren Schwester:

Alles - und damit meine ich wirklich alles bis hin zum Fusabstreifer vor der Tür - was Eurer Mutter gehört hat ist Teil der Erbmasse und gehört zuerst mal Euch allen gemeinsam. Etwas einfach nehmen, ohne dass die beiden anderen einverstanden sind, ist Unterschlagung und strafbar. Eine der Aufgaben des Testamentsvollstreckers ist, der älteren Schwester das klarzumachen.