Schwester verprasst unser Erbe obwohl unsere Mutter noch lebt.

2 Antworten

Was Dein Pflichtteil aus dem Erbe Deines Vaters angeht - da dürften Deine Ansprüche inzwischen verfallen sein - es sei denn, es wurde diesbezüglich vereinbart, die Auszahlung beispielsweise bis zum Tod der Mutter zurückzustellen.

Die anderen Punkte sind schon hinreichend abgehandelt.

meine Schwester mit der ich verstritten bin die Pflegschaft über unsere Mutter übernommen.

Wurde ihr das vom Gericht übertragen, oder nur über die von Dir genannte Einzelvollmacht:

Jetzt im Pflegeheim hat sich meine Schwester von unserer Mutter Vollmachten geben lassen um die finanziellen Aufgaben für sie zu erledigen.

Wenn ihr die Vermögenspflegschaft vom Gericht übertragen wurde, muss sie dort Rechenschaft ablegen über das, was sie macht.

Wenn sie nur auf Grund der Einzelvollmacht der Mutter handelt, muss sie nur der Rechenschaft ablegen.

Wenn Du der Ansicht bist, dass Deine Schwester die Mutter ausnutzt, liesse sich nur etwas über das Gericht erreichen.

WEnn Deine Mutter das Haus verkaufen will/muss kann es auch daran liegen, dass das Geld für das Pflegeheim benötigt wird.