2.Mal geklaut und erwischt 16.Jahre alt?

3 Antworten

Das dürfte auf eine hoffentlich nicht zu kleine Anzahl an Sozialstunden hinauslaufen (§§ 10 und 15 JGG).

Eine Geldstrafe ist entgegen wiederholter anderslautender Behauptungen im Jugendstrafrecht nicht möglich. Eine Geldauflage im Sinne des § 15 Abs. 1 Sazu 1 Nr. 4 JGG ist zwar grundsätzlich möglich, wird aber m. W. eher selten verhängt und dürfte bei einem Jugendlichen, der so arm ist, dass er etwas für 13,99 € klauen muss, wohl nicht in Betracht kommen (siehe dazu auch § 15 Abs. 2 JGG).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Jetzt wirst Du vermutlich Bekanntschaft mit einem Richter machen und eine gewisse gehobene Anzahl an Sozialstunden auferlegt bekommen.

was jetzt passiert willst du wissen
Jetzt gibt es einen Brief von der Staatsanwaltschaft und du bekommst eine Strafe weil du Wiederholungstäter bist, und ich hoffe deine Strafe ist so hoch das du endlich aufhörst zu klauen.

vickjvbl 
Fragesteller
 21.07.2021, 20:32

wissen sie welche strafe denn so ungefähr?

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Schubert610  21.07.2021, 20:43
@vickjvbl

Nein, das kann eine Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich, bis hin zu Sozialstunden , oder sogar Arrest sein:
Werden Jugendliche wegen Ladendiebstahls verurteilt, müssen sie als Strafe meist Sozialstunden leisten. Wiederholungstätern droht allerdings Jugendarrest, oder gar eine Jugendstrafe.

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