Mit 14 beim klauen erwischt (Erststraftat)?
Ich und meine Freundin wurden gerade bei h&m dabei erwischt wie meine freundin sachen Im wert von 28,98 € geklaut hat, indem sie die Sachen in mein Rucksack gesteckt hat. Den Rucksack hatte aber ich an.
Die Polizei hat unsere Eltern kontaktiert, und nichts weiter gesagt .
Muss ich jetzt eine Strafe zahlen ?
Bleibt der biebstall für immer irgendwo registriert, und wenn nicht :Wann ist das wieder gelöscht ?
Meine Freundin hat am selben Tag in anderen Läden auch was geklaut(ohne erwischt zu werden) kann da nachträglich noch was nachgewiesen werden?
2 Antworten
Muss ich jetzt eine Strafe zahlen ?
Bleibt der biebstall für immer irgendwo registriert, und wenn nicht :Wann ist das wieder gelöscht ?
Schlicht und ergreifend - alles weitere werdet Ihr vom zuständigen Richter erfahren, wenn das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bzw. ein Richter eine Entscheidung am grünen Tisch fällt und Euch jeweils X Sozialstunden zu Abarbeitung auferlegt. Diese werden jedoch im allgemeinen Führungszeugnis nicht eingetragen.
Meine Freundin hat am selben Tag in anderen Läden auch was geklaut(ohne erwischt zu werden) kann da nachträglich noch was nachgewiesen werden?
Soweit im Rahmen die den Diebstahl aufnehmenden Beamten nicht alle Eure mitgeführten Taschen vor den Beamten auszuräumen waren, bleiben die weiteren Diebstähle bedauerlicherweise unentdecket.
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Langweilig!!!!