Mit 14 beim klauen erwischt (Erststraftat)?


25.08.2023, 21:03

Meine Freundin hat am selben Tag in anderen Läden auch was geklaut(ohne erwischt zu werden) kann da nachträglich noch was nachgewiesen werden?

2 Antworten

Muss ich jetzt eine Strafe zahlen ?
Bleibt der biebstall für immer irgendwo registriert, und wenn nicht :Wann ist das wieder gelöscht ?

Schlicht und ergreifend - alles weitere werdet Ihr vom zuständigen Richter erfahren, wenn das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bzw. ein Richter eine Entscheidung am grünen Tisch fällt und Euch jeweils X Sozialstunden zu Abarbeitung auferlegt. Diese werden jedoch im allgemeinen Führungszeugnis nicht eingetragen.

Meine Freundin hat am selben Tag in anderen Läden auch was geklaut(ohne erwischt zu werden) kann da nachträglich noch was nachgewiesen werden?

Soweit im Rahmen die den Diebstahl aufnehmenden Beamten nicht alle Eure mitgeführten Taschen vor den Beamten auszuräumen waren, bleiben die weiteren Diebstähle bedauerlicherweise unentdecket.

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Langweilig!!!!