19 jähriger Schüler will/soll ausziehen? Finanzierung?

5 Antworten

Handelt es sich um die erste Ausbildung Eures Kindes? Wenn ja, dann seid Ihr voll unterhaltspflichtig. Dafür spricht, dass Ihr noch das Kindergeld bekommt. Wenn Ihr ihn nicht zuhause haben wollt, dann ist es Eure Pflicht ihn entsprechend am Ausbildungsort unterzubringen. Möglicherweise stehen Euch dabei auch finanzielle Hilfen zu.

oranda 
Fragesteller
 29.03.2019, 11:47

Ja Danke. Soweit haben wir das schon verstanden und wenn Du die Frage richtig gelesen hättest ........... könnte man sich die Antwort wohl sparen! .

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Hallo,

es gibt noch einen weiteren Weg, euren Sprössling in die eigenverantwortliche Selbstständigkeit zu entlassen.

Damit er sich neben eurer finanziellen Zuwendung und dem Kindergeld seine Miete für die Wohnung am Ausbildungsort leisten kann, hat er die Möglichkeit dort Wohngeld zu beantragen.

Hierfür muss er nur volljährig sein, mit seinen 19 Jahren ist diese Voraussetzung zumindest erfüllt. Er muss der zuständigen Behörde lediglich den Ablehnungsbescheid für die Berufsausbildungsbeihilfe( BAB) vorlegen sowie einen Nachweis, dass er nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Die zuständige Behörde findest ihr am ehesten, wenn ihr unter Google nach den Stichwörtern "Wohngeld" und der "Stadt" sucht.

Und noch einen Rat.......seine sonstigen (Sucht) Bedürfnisse sollte der Sohnemann sich selbst finanzieren, diese gehören nicht zum Kindesunterhalt !

Im Alter von 19 Jahren sollte selbst ein Nebenjob zumutbar sein. Samstags im Supermarkt Regale einräumen, an der Kasse aushelfen oder nach anderen geeigneten Tätigkeiten suchen. (evtl. sogar im sozialen Bereich als Aushilfe)

Eigenbemühung ist angesagt, alt genug ist er !

Gruß !

Andri123  29.03.2019, 19:19

Wohngeld ohne eigenes Einkommen? Sicher?

Die BAB-Ablehnung entfällt ja ohnehin, da es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt. M.e. die falsche Schublade in diesem Fall.

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Gaenseliesel  29.03.2019, 21:53
@Andri123

BAB entfällt, eben drum ....

Wohngeld bei schulischer Ausbildung

" In der Regel besteht in der Ausbildung kein Anspruch auf Wohngeld. Das liegt daran, dass Azubis im Grunde einen Anspruch auf BAföG geltend machen können und damit der Anspruch auf Wohngeld verfällt.

Werden die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt und damit kein BAföG bezogen, kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Dieser wird aber nur in Ausnahmefällen bewilligt."

Das fehlende, geregelte "Einkommen" könnte(?) durch den Kindesunterhalt kompensiert werden... dazu muss allerdings erst ein Wohngeld Antrag gestellt werden......Versuch macht kluch(g) !

Erst wenn das (Fußball-) Spiel abgepfiffen wird, ist das Spiel zu Ende!

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Hi, Schülerbafög (muß nicht zurück gezahlt werden) dürfte in Betracht kommen.

Keine Ahnung in wie weit Elterneinkommen angerechnet würde.

Wieviel Geld tatsächlich benötigt wird, hängt von den Wohnkosten ab. Denn Schülerbafög + Kindergeld + einer kleinerer (oder grösserer) Zuschuss von euch muß reichen. Luxus könnte dann über zusätzliches Arbeiten, durch die jetzt freien Wegezeiten, finanziert werden.

Das ist zumutbar. Tochter meiner Freundin hat (und musste) das auch machen. Am WE hat sie in einem "Kinderspielparadies" gearbeitet und machmal abends hat sie Dienst in einem Sonnenstudio gemacht. Möglichkeiten gibt es immer.

oranda 
Fragesteller
 29.03.2019, 07:13

Rechne unser Einkommen in den Bafög Rechner. Da kommt nix bei raus. Unser Einkommen ist dafür zu hoch.

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oranda 
Fragesteller
 29.03.2019, 07:50

Danke für die Antwort. Das Problem ist das es bezahlbares Wohnen fast nicht mehr gibt.

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oranda 
Fragesteller
 29.03.2019, 08:07

Habe grade gelesen das es eine Erhöhung gibt ab ca. 8/2019 dann wäre es evtl. möglich etwaszu bekommen.

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Die Frage wurde doch an sich beantwortet, mich hat nur gewundert ob ihr Sohn jetzt von selbst gehen möchte oder sie ihn nicht mehr da haben möchten.

Wenn er möchte warum wird noch ein soll danach angeführt wird jetzt gezwungen oder möchte er doch selber rausgehen .

oranda 
Fragesteller
 01.04.2019, 13:18

Hat zwar mit der Frage an sich nichts zutun aber ich beantworte es mit: wenn er will soll er er es auch. Hier geht es aber darum wie er es finanzieren kann. Wir zahlen schon mehr als wir müssen. Mehr geht allerdings auch nicht.

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