Wie viel darf ich als schüler verdienen 2020 ohne das Kindergeld zu verlieren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gleichgültig ob Deine Mutter nun in Insolvenz gegangen ist oder nicht .... sie ist Dir weiterhin zum Unterhalt verpflicht und dafür steht Ihr auch in der Pfändungstabelle ein Freibetrag zu.

Und zwar 1620 Euro, anstatt 1179,99 Euro für eine Einzelperson.

https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/

Desweiteren unabhängig davon, ob Du nun Kontakt zu Deinem leiblichen Vater hast oder nicht, er ist Dir im Rahmen einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet.

Zum Thema kurzfristiges Beschäftigung ..... Du kannst während Deiner Ferien kurzzeitig für bis zu 3 Monaten im Jahr oder 70 Tagen beschäftigt werden ... dedeutet während dieser Zeit sind dann keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen und soweit du ( was recht sicher sein dürfte ) auf's Jahr betrachtet weniger als das derzeitige Existenzminimum = 9408 Euro verdienst für Dich (letztendlich ) auch einkommensteuerfrei wäre. Heißt wiederum ... einbehaltene Lohnsteuer bekämest Du ab Beginn des Folgejahres über eine vereinfachte Steuererklärung erstattet.

Hinsichtlich des Kindergeldes .... gibt es seit Januar 2012 keine Einkommensgrenze mehr .... hier gilt wie wfwbinder es so nett ausgedückt hat .....

Du könntest das Vorstandsgehalt eines DAXkonzern verdienen

also kannst Du verdienen so viel wie Du möchtest. Ach ja ... und selbst Deinen Minijob darfst Du noch parelell ausüben, ohne dass dieser ( für Dich ) steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig wird.

Du könntest das Vorstandsgehalt eines DAXkonzern verdienen und trotzdem würde Deine Mutter Kindergeld für Dich bekommen (was sie anscheinend an Dich abgetreten hat).

Kindergeld ist nicht einkommensabhängig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi, arbeiten 70 Tage, nennt sich kurzfristige Beschäftigung, dürftest du auch neben dem Minijob machen.

Kindergeld ist einkommensunabhängig.

Was ist eigentlich mit Schülerbafög? Besteht da evtl. Anspruch.

Kindergeld war mal Einkommensabhängig

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