Wie viel darf ich als schüler verdienen 2020 ohne das Kindergeld zu verlieren?
Hallo ich zerbreche mir jetzt etwas länger den Kopf und hoffe mir kann jemand helfen,
Hintergund ;
ich besuche derzeitig eine Schule in der ich in 2 Jahren eine Schulische Ausbildung Erwerbe. Mein aktueller stand ist ich lebe seit etwa 2 Jahren in einem Eigenen Haushalt (WG) Ich Habe nur zu meine Mutter Kontakt die gerade Insolvent gegangen ist und in einer 3 Zimmer Wohnung Wohnt mit ihrem Ehemann ( Hat mich nicht Adoptiert) und meinem Cousin aus dem Ausland da er ein Sucht Problem hat und Aufsicht benötigt durch diesen gründen kann sie mich nicht mit Unterhalt unterstützen. Ich beziehe Kindergeld in höhe von 200 Euro und decke den Rest mit einem 450 Euro Job . Ich bekomme keine Entlohnung in der "Ausbildung" da es eine Schule ist. Meine Schulbescheinigung für das Kindergeld läuft bis Mitte nächsten Jahres. und ich bin 19 Jahre alt falls das wichtig ist.
Jetzt zur Frage ;
Wie viel Geld darf ich in Diesem Jahr in den Einzelnen Monaten verdienen eingeschlossen die Option Eines Ferienjobs der mir soweit ich weiß gestattet 50 oder 70 tage im Jahr "Normal" Zu arbeiten ( Habe 50 und 70 tage gelesen aber bin mir der Anzahl leider nicht sicher) gibt es da dann Verdienstgrenzen ? Kann ich mein Kindergeld verlieren ? Darf ich zur gleichen zeit auch noch ein 450 euro Job haben ? und darf ich auch wenn ich an der Schule eingeschrieben bin ; wenn es mit dem Schulalltag funktioniert auch mehr als 450 euro verdienen in form eines Teilzeitjobs ?
Ich hoffe die Frage erschlägt euch nicht so wie mich .
Mfg Domi
4 Antworten
Gleichgültig ob Deine Mutter nun in Insolvenz gegangen ist oder nicht .... sie ist Dir weiterhin zum Unterhalt verpflicht und dafür steht Ihr auch in der Pfändungstabelle ein Freibetrag zu.
Und zwar 1620 Euro, anstatt 1179,99 Euro für eine Einzelperson.
Desweiteren unabhängig davon, ob Du nun Kontakt zu Deinem leiblichen Vater hast oder nicht, er ist Dir im Rahmen einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet.
Zum Thema kurzfristiges Beschäftigung ..... Du kannst während Deiner Ferien kurzzeitig für bis zu 3 Monaten im Jahr oder 70 Tagen beschäftigt werden ... dedeutet während dieser Zeit sind dann keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen und soweit du ( was recht sicher sein dürfte ) auf's Jahr betrachtet weniger als das derzeitige Existenzminimum = 9408 Euro verdienst für Dich (letztendlich ) auch einkommensteuerfrei wäre. Heißt wiederum ... einbehaltene Lohnsteuer bekämest Du ab Beginn des Folgejahres über eine vereinfachte Steuererklärung erstattet.
Hinsichtlich des Kindergeldes .... gibt es seit Januar 2012 keine Einkommensgrenze mehr .... hier gilt wie wfwbinder es so nett ausgedückt hat .....
Du könntest das Vorstandsgehalt eines DAXkonzern verdienen
also kannst Du verdienen so viel wie Du möchtest. Ach ja ... und selbst Deinen Minijob darfst Du noch parelell ausüben, ohne dass dieser ( für Dich ) steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig wird.
Wende Dich mit Hilfe eines Fachanwaltes für Familienrecht an Deinen Vater und fordere ihn zur Offenlegung seiner Einkünfte auf:
https://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe
Du könntest das Vorstandsgehalt eines DAXkonzern verdienen und trotzdem würde Deine Mutter Kindergeld für Dich bekommen (was sie anscheinend an Dich abgetreten hat).
Kindergeld ist nicht einkommensabhängig.
Hier aus 2020
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Was ist eigentlich mit deinem leiblichen Vater? Ist deine Mutter einkommenslos?
Vater kein kontakt der kann sonst wo sein mjtter arbeitet jetz normal aber nur Teilzeit so dass es grad so reicht
Hi, arbeiten 70 Tage, nennt sich kurzfristige Beschäftigung, dürftest du auch neben dem Minijob machen.
Kindergeld ist einkommensunabhängig.
Was ist eigentlich mit Schülerbafög? Besteht da evtl. Anspruch.
Vielen Dank du hast mir Wirklich weitergeholfen ! Schwierig beim Unterhalt das in die tat umzusetzen grad bei meinem Vater wie soll ich ihn dazu bringen zu zahlen ?