16 Jahre Arbeit,?

6 Antworten

Tote stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung ergo besteht (logischerweise) auch kein ALG I Anspruch mehr.

Nein. Du musst für Dich die entsprechenden Leistungen beantragen. Also Witwerrente, vielleicht auch ergänzend Bürgergeld/Sozialhilfe oder Wohngeld, falls das nicht reicht.

Beim Rentenantrag hilft Dir der Bestatter.

Für Sozialleistungen wäre es gut, wenn die (zunächst formlosen) Anträge noch in diesem Monat eingehen. Also morgen.

Zunächst einmal mein Beileid!

Und:

Ich verstehe die Frage nicht!

War sie denn bereits arbeitslos beim JC gemeldet, hatte sie bereits was beantragt gehabt?

Denn eine verstorbene kann logischerweise nichts mehr neu beantragen, bekommt dann auch kein Arbeitslosengeld!