Der Bruder meiner Frau ist verstorben. Seine Ehefrau und seine Kinder haben sein Erbe ausgeschlagen.

3 Antworten

Trenne mal die die Erbfälle.

DEin Schwager ist gestorben. Die Erben haben ausgeschlagen. Thema erledigt.

Die Eltern Deines Schwagers leben noch.

Wenn die nun irgendwann versterben, ist dieser Erbfall völlig isoliert zu betrachten.

Da geht es dann nach stämmen, also wenn Deine Schwiegereltern nur die beiden Kinder hatten, dann erbt Deine Frau 1/2 udn die Kinder Deines verstorbenen Schwagers die andere Hälfte.

DonQuichotte 
Fragesteller
 19.09.2014, 10:19

Danke,

sorry das ich so krumm gefragt habe. Die Antwort ist "leider" gut.

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wfwbinder  19.09.2014, 15:10
@DonQuichotte

Ich kann das "leider" verstehen, aber würde der Schwager noch leben bekäme Deine Frau das Gleiche und Nutznießer wären seine Gläubiger.

DEiner Frau entsteht kein Schaden.

Für den Fall, dass die Frage auch in die Richtung ging "meine Frau ist die einzige, die sich um die Eltern kümmert" und extra eine Pflegeleistung anfällt, so gibt es dafür ein Vorab § 2057 a BGB.

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Hmmm........ Gegenfrage: Was hat das Erbe der Großeltern mit dem Erbe des Sohnes zu tun? Oder anders herum: Warum sollten die Kinder des Sohnes danach keinen Erbanspruch mehr haben?

Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun.

Beispiel: Hatte der Erblasser ( Großeltern ) beispielsweise zwei Kinder A und B, von denen Kind B bereits vor Jahren verstorben war aber zwei eigene Kinder C und D hinterlassen hat, dann erben nach der gesetzlichen Erbfolge (und ohne Berücksichtigung von eventuell vorhandenen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern) Kind A zu ½ und Enkel C und Enkel D zu je ¼.

Die Erbausschlagungen am Nachlass deines Bruers hat mit Ansprüchen am Nachlass der Großeltern nichts zu tun. Dieses Erbrecht besteht unverändert.

G imager761