Widerspruch auf Ruhensbescheid, wegen nicht genommenen Urlaub kein anspruch auf Arbeitslosengeld. Firma Insolvenz, was soll ich tun?
Hallo, ich war von Januar 2016 bis zum 26.04. 2016 bei einer Firma angestellt. Im Februar musste ich feststellen, dass es kein Gehalt gab. März/April hat der Arbeitgeber Insolvenz beantragt. Am 25. April habe ich Fristlos gekündigt.(mit dem Arbeitsamt besprochen, keine Sperrzeit) da es bis Dato immernoch kein Gehalt gegeben hat. Habe zum Arbeitslosengeld auch Insolvenzgeld beantragt. Nun bekomme ich einen Ruhensbescheid vom Arbeitsamt, da ich ja noch Urlaubsanspruch habe und ich mir doch einen Finanziellen Ausgleich von meinem ex Arbeitgeber holen soll(Der ja Insolvent ist). Vom 26.04-10.05 bekomm ich kein Arbeitslosengeld und bin nicht kranken und Pflegeversichert. (Dieser Bescheid kam am 11.05.2016)
Zur Info der Arbeitgeber hat nie eine einzige Rechnung bezahlt, somit sinkt die Wahrscheinlichkeit dort überhaupt was zu erhalten.
Jetzt möchte ich Widerspruch einreichen, nur weiß ich nicht genau wie und, ob es überhaupt Sinn macht.
2 Antworten
"Vom 26.04-10.05 bekomme ich kein Arbeitslosengeld und bin nicht kranken und Pflegeversichert." ja das kannst Du nicht ändern. Ist aber auch weniger wichtig. Fragen zur Krankenversicherung beantwortet Deine Krankenkasse (informieren).Es stellt sich allerdings die Frage ob Du überhaupt einen Anspruch auf ALG1 hast. Denn erworben hast Du diesen Anspruch in der Zeit nicht. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und dann ggf. klagen vor dem Arbeitsgericht. Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen.
Naja, ab dem 11.05. bekommst Du ja Arbeitslosengeld.
Bzgl. der Krankenversicherung besteht auch keine Gefahr mehr.
Ein Widerspruch macht m.E. wenig Sinn, da die nun nicht gezahlten ALG-Leistungen an den eigentlichen Ablaufzeitraum des ALG-Anspruchs
hinten "dran gehängt" werden. Du stehst Dich also nicht schlechter. Theoretisch sogar besser, weil 100% Urlaubsentgelt besser ist als rd. 65% Arbeitslosengeld daraus.
Trotzdem solltest Du deine Lohn- und insbesonders die Urlaubsansprüche beim Insolvenzverwalter explizit anmelden. Wie das geht und was man zu beachten hat, ist hier beschrieben: http://www.brinkmann-partner.de/files/1813.pdf
Solltest Du tatsächlich während des ALG1-Bezugs eine Zahlung aus der Insolvenzmasse vom Insolvenzverwalter erhalten, musst Du lediglich das erhaltenen Urlaubsentgelt dem Arbeitsamt "nachmelden", da dein regulärer Arbeitslohn bereits erfasst wurde.
Bzgl. des eigentlichen ALG1-Anspruchs hat dir ja schon hildefeuer geantwortet.