wegen höherer Gewalt nicht am Arbeitsplatz-Sonderurlaub oder normaler Urlaubstag?

3 Antworten

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Die meisten (größeren) Arbeitgeber zeigen sich sehr kulant, wenn man wegen Hochwasser betroffen ist. Betroffene Mitarbeiter werden freigestellt, ehrenamtliche Helfer, die für Organisationen tätig sind, werden auch freigestellt. Aber verpflichtet ist der ARbeitgeber nicht, Dir den Tag zu bezahlen!

Aber verpflichtet ist der ARbeitgeber nicht, Dir den Tag zu bezahlen!

Ich denke schon.

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Urlaub mußt Du nicht opfern, aber Sonderurlaub gibt es auch nicht. Es ist halt dann ein Tag den Du unbezahlt frei bekommst.

Das Risiko des Arbeitweges liegt beim Arbeitnehmer und nicht beim Arbeitgeber - dieser kann dir sicherlich nicht kündigen, aber er kann schon verlangen, dass du einen Urlaubstag anrechnen lässt, oder du bekommst diesen Tag nicht bezahlt.

Oder er beantragt Sonderurlaub.

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